24 June 2026, 18:13

185 Familien in Bergisch Gladbach ohne Ganztagsplatz für ihre Erstklässler

185 OGS-Plätze Fehlen - Stadt Erfüllt Keinen Rechtsanspruch

185 Familien in Bergisch Gladbach ohne Ganztagsplatz für ihre Erstklässler

Betreuungsengpass in Bergisch Gladbach: 185 Familien ohne Ganztagsplatz für Erstklässler ab 11:30 Uhr

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In Bergisch Gladbach fehlen ab 11:30 Uhr Betreuungsplätze in der Nachmittagsbetreuung – 185 Familien erhalten für ihre Erstklässler keine ausreichende Kinderbetreuung. Die Stadt kann derzeit die gesetzliche Vorgabe von acht Stunden Betreuung pro Tag für alle anspruchsberechtigten Kinder nicht erfüllen.

An der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Heidkamp konkurrieren fast 300 Schülerinnen und Schüler um nur 200 Plätze in der Offenen Ganztagsschule (OGS). Die Schule plant zwar eine „erweiterte Randstundenbetreuung“ nach dem Unterricht, die bis zu zehn zusätzliche Plätze bieten soll. Dennoch können 32 Kinder mit gesetzlichem Anspruch nicht aufgenommen werden – der Platzmangel ist zu groß.

Ähnlich sieht es an der GGS Moitzfeld aus: Bei 240 Schülerinnen und Schülern stehen lediglich 140 OGS-Plätze zur Verfügung, was einer Abdeckungsquote von etwa 58 Prozent entspricht. Im kommenden Schuljahr erhalten 13 Erstklässler mit Rechtsanspruch keinen Betreuungsplatz. Zwar gibt es an vier Grundschulen eine Randstundenbetreuung, doch diese erfüllt nicht die volle Acht-Stunden-Pflicht.

Die Stadt hat zwar eine „bedarfsgerechte Erweiterung“ der GGS- und OGS-Einrichtungen in Moitzfeld angekündigt, doch mit dem Baubeginn wird erst 2027 gerechnet. Bundesweit wird ab dem Schuljahr 2026/27 ein gesetzlicher Anspruch auf ganztägige Betreuung für alle Grundschulkinder gelten – beginnend mit den Erstklässlern.

Ohne zusätzliche OGS-Plätze müssen 185 Familien nun nach alternativen Betreuungslösungen suchen. Die geplanten Erweiterungen der Stadt kommen zu spät, um die Lücke vor Inkrafttreten des neuen Anspruchs zu schließen. Die erweiterte Randstundenbetreuung bringt nur begrenzte Entlastung – sie deckt nicht alle anspruchsberechtigten Kinder ab.

Quelle