21 Jahre in Köln trotz Abschiebebeschluss: Wie Huso B. das System nutzt
Kristiane Dippel21 Jahre in Köln trotz Abschiebebeschluss: Wie Huso B. das System nutzt
Ein Bosnier, der seit 21 Jahren in Köln lebt, trotz eines langjährigen Abschiebebeschlusses. Huso B. kam 2003 erstmals nach Deutschland, doch sein Asylantrag wurde abgelehnt, da Bosnien-Herzegowina als sicheres Herkunftsland eingestuft wird. Seitdem hält er sich im Land auf, bezieht staatliche Leistungen und hat sich einen Strafregistereintrag zugezogen.
Der Fall sorgt für Aufsehen, nachdem bekannt wurde, dass seine Familie monatlich über 7.000 Euro an Sozialleistungen erhält. Die Stadtverwaltung prüft nun, wie mit solchen Fällen umgegangen wird.
Huso B. beantragte 2003 Asyl, erhielt jedoch keinen Schutzstatus, da Bosnien-Herzegowina als sicheres Land gilt. Obwohl ihm die Ausreise auferlegt wurde, blieb er in Köln und baute sich dort eine Familie auf. Im Laufe der Jahre zeugte er acht Kinder, die alle in Deutschland geboren wurden – was seine Abschiebung wiederholt verzögerte.
Seit 2010 steht er wegen mehrfacher Betrugsdelikte vor Gericht und wurde mehrfach verurteilt. Dennoch erhält seine zehnköpfige Familie weiterhin 7.250,77 Euro monatlich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Behörden begründen die wiederholte Aussetzung der Abschiebung mit dem Schutz des Familienzusammenhalts und dem Kindeswohl.
Der Fall geriet in die Kritik, nachdem lokale Medien über die Details berichteten. Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker ordnete daraufhin eine interne Überprüfung der Verwaltungsentscheidungen an. Gleichzeitig bearbeitet das städtische Ausländeramt derzeit 1.080 laufende Fälle, die entweder freiwillige Ausreisen oder erzwungene Abschiebungen betreffen.
Im vergangenen Jahr wurden aus der Region 245 Personen abgeschoben, darunter 130 mit Vorstrafen. Ein direkter Vergleich zu Huso B. ist nicht möglich, da in Nordrhein-Westfalen kein weiterer bekannter Fall einer derart langjährigen Duldung bei gleichzeitig hohen Sozialleistungen vorliegt.
Die Prüfung soll klären, wie langjährige Fälle wie der von Huso B. bewertet werden – insbesondere dann, wenn Kinder betroffen sind. Die Leistungen für seine Familie bleiben vorerst nach den geltenden Regeln bestehen, sofern keine neuen Entscheidungen getroffen werden. Das Ergebnis der Verwaltungsüberprüfung könnte künftig Einfluss auf die Handhabung ähnlicher Abschiebungsaussetzungen haben.






