Ab Januar: Neue Regelung für die Abgabeverwaltung
Ab Januar: Neue Regelung für die Arzneimittelabgabe
Teaser: Die Entscheidung, welche Packungsgröße im Rahmen des Entlassmanagements abgegeben werden soll, stellt Apotheken oft vor Herausforderungen. Zwar ist in der Regel die Abgabe einer N1-Packung vorgeschrieben, doch der Standardumfang ist nicht immer klar definiert, und in den Filialen sind oft nur größere Packungen verfügbar. Wie in solchen Fällen zu verfahren ist, war bisher nicht einheitlich geregelt. Doch ab dem 1. Januar tritt in Nordrhein-Westfalen eine neue Verordnung in Kraft.
Veröffentlichungsdatum: 18. Dezember 2025, 00:56 Uhr MEZ
Schlagwörter: Gesundheit & Wohlbefinden, Finanzen, Wirtschaft
Artikeltext: Apotheken in Nordrhein-Westfalen müssen sich ab dem 1. Januar 2025 auf neue Vorgaben für die Arzneimittelabgabe einstellen. Die Änderungen betreffen die Ausgabe von Medikamenten an Patienten, die bei verschiedenen Krankenkassen versichert sind. Primär- und Ersatzkassen unterliegen künftig getrennten Richtlinien im Rahmen der aktualisierten Regelungen.
Die Primärkassen in Nordrhein-Westfalen führten die Anpassung durch eine Ergänzung des Arzneimittelversorgungsvertrags NRW ein. Für Patienten, die bei gesetzlichen Primärkrankenkassen versichert sind, müssen Apotheken künftig die kleinste verfügbare Packungsgröße abgeben – selbst wenn diese die übliche Standardgröße übersteigt. Zudem ist ein verpflichtender Vermerk auf dem Rezept oder im Abgabebeleg erforderlich.
Bei Versicherten der Ersatzkassen bleibt die Abgabe größerer Packungen weiterhin möglich. Hierfür ist jedoch eine spezielle PZN (06460731) sowie eine ordnungsgemäße Dokumentation notwendig. Die Neuregelung zielt darauf ab, die Abgabepraxis zu standardisieren, behält aber gleichzeitig Flexibilität für bestimmte Fälle bei. Die Anpassung erfolgte im Zuge einer umfassenden Überprüfung des Arzneimittelversorgungsvertrags für Primärkrankenkassen in der Region. Apotheke Adhoc berichtete erstmals über die Änderung, die zu Beginn des Jahres 2025 in Kraft tritt.
Die aktualisierten Bestimmungen gelten ab dem neuen Jahr für alle Apotheken in Nordrhein-Westfalen. Während Primärkassen strengere Vorgaben zur Packungsgröße erhalten, bleibt Ersatzkassen ein gewisser Spielraum erhalten. Apotheken müssen nun sicherstellen, dass sie den geänderten Vertrag einhalten, um Abgabefehler zu vermeiden.






