AfD-Schiedsgericht kippt Ausschluss von Ukraine-Kämpfer Tim Schramm

Kristiane Dippel
Kristiane Dippel
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Ein Buchumschlag mit Armee-Panzern und Jeeps in einer KriegsSzene mit Text darüber.Kristiane Dippel

AfD-Schiedsgericht kippt Ausschluss von Ukraine-Kämpfer Tim Schramm

Das Landes-Schiedsgericht der AfD hat die Entscheidung zur Aberkennung der Mitgliedschaftsrechte von Tim Schramm aufgehoben. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Vorstand unfair gehandelt und Schramm das Recht auf rechtliches Gehör verweigert habe. Der Streit begann, als der Landesvorstand erstmals Schramm wegen seines Kampfeinsatzes in der Ukraine ausschließen wollte. Dieser Versuch wurde vom parteiinternen Schiedsgericht zurückgewiesen. Daraufhin beschloss der Vorstand am 31. August 2025 erneut, Schramm die Mitgliedschaftsrechte zu entziehen – hielt die Entscheidung jedoch zunächst unter Verschluss. Das Gericht urteilte später, der Vorstand habe seine Befugnisse missbraucht. Es warf der Führung vor, Schramm gezielt daran gehindert zu haben, an einer Parteiveranstaltung teilzunehmen und sich zu verteidigen. Schramm hatte zudem Bedenken hinsichtlich des Rufs der Partei geäußert und insbesondere das Verhalten von Hans Neuhoff kritisiert, einem AfD-Politiker und Europaabgeordneten seit Juni 2024. Neuhoff, Kultursoziologe und ehemaliger AfD-Kreisvorsitzender in Bonn, bekleidet verschiedene Parteiämter, darunter einen Sitz im Landesvorstand von Nordrhein-Westfalen. Allerdings gibt es keine öffentlich zugänglichen Quellen, die Schrammms Kritik an Neuhoff mit einem nachgewiesenen Imageschaden für die AfD in Verbindung bringen. Mit der Entscheidung des Schiedsgerichts werden Schrammms Mitgliedschaftsrechte in der AfD wiederhergestellt. Gleichzeitig wirft das Urteil Fragen zur innerparteilichen Verfahrensgerechtigkeit und Disziplin auf. Die Handlungen des Landesvorstands stehen damit weiter in der Kritik – bisher wurden keine weiteren Berufungen angekündigt.