AfD-Wuppertal: Befangenheitsantrag erschüttert Parteiausschlussverfahren gegen Tim Schramm
Christoph DöhnAfD-Wuppertal: Befangenheitsantrag erschüttert Parteiausschlussverfahren gegen Tim Schramm
In dem laufenden Parteiausschlussverfahren gegen den AfD-Funktionär Tim Schramm aus Wuppertal ist ein Befangenheitsantrag eingereicht worden. Der Landesvorstand von Nordrhein-Westfalen stellte den Antrag am 26. September beim Landesparteigericht. Im Mittelpunkt stehen Bedenken wegen möglicher Voreingenommenheit im Verfahren aufgrund von Schramm politischer Vernetzung.
Das Ausschlussverfahren gegen Schramm begann im Juli, geriet jedoch wegen vermuteter Interessenkonflikte in die Kritik. Schramm, der trotz des anhängigen Verfahrens kürzlich ein Mandat im Wuppertaler Stadtrat errang, weist Vorwürfe parteiischer Verhaltensweisen zurück. Sein lokaler Verband steht weiterhin fest hinter ihm.
Fragen gibt es insbesondere zur Rolle des Richters Hartmut Beucker in dem Verfahren. Beucker, der wie Schramm Verbündeter Sven Tritschler der AfD-Fraktion angehört, hatte Schramm einst die Aufnahme in den Verband ermöglicht. Kritiker argumentieren, dass diese Nähe die Neutralität des Verfahrens gefährden könnte. In dem Befangenheitsantrag selbst heißt es, die Gründe seien substantiell und nicht von der Hand zu weisen.
Schramms militärischer Einsatz in der Ukraine gegen Russland hat die Vorwürfe der Befangenheit zusätzlich angeheizt. Seine Verbindungen zu Tritschler sowie seine Position im lokalen AfD-Verband verschärfen die Bedenken hinsichtlich der Unparteilichkeit des parteiinternen Disziplinarverfahrens.
Das Parteigericht muss nun prüfen, ob der Befangenheitsantrag den Verlauf des Ausschlussverfahrens gegen Schramm beeinflusst. Sollte der Antrag stattgegeben werden, könnte dies zu einer Neuverteilung der Richter oder einer Überprüfung der Verfahrensfairness führen. Das Ergebnis wird zeigen, wie die AfD künftig mit internen Konflikten um politisch aktive Mitglieder umgeht.






