03 March 2026, 22:05

Baumfällungen in Langenfeld: Startschuss für Brückenneubau an zwei Eisenbahnquerungen

Eine Baustelle mit einem großen abbruchreifen Gebäude, umgeben von einem Zaun, einem Auto auf der Straße, einer Gruppe von Menschen auf dem Gehweg, einigen Pfählen, einem Straßenpfahl, einigen Bäumen und einem bewölkten Himmel.

Baumfällungen in Langenfeld: Startschuss für Brückenneubau an zwei Eisenbahnquerungen

Baumfällarbeiten beginnen am Montag, 23. Februar, in Langenfeld

Ab Montag, dem 23. Februar, starten in Langenfeld Rodungsarbeiten im Umfeld zweier Eisenbahnbrücken. Die von Straßen.NRW geleitete Maßnahme markiert den Auftakt für den Ersatz der beschädigten Bauwerke. Beide Brücken, die im Besitz des Landes sind, müssen aufgrund irreparabler Schäden abgerissen und neu errichtet werden.

Im Fokus stehen die Bereiche um die Brücken an der Knipprather Straße (L402) und der Berghausener Straße (L353), die die Bahnstrecke Köln–Düsseldorf überspannen. Die Fällarbeiten sollen bis Samstag, den 28. Februar, andauern. Während dieser Zeit bleiben mehrere Parkplätze auf dem Park-and-Ride-Platz am S-Bahnhof Berghausener Straße gesperrt.

Zudem wird die Straße Am Galgendriesch in der Nähe des S-Bahnhofs Knipprather Straße vorübergehend voll gesperrt; Umleitungen werden für den Verkehr eingerichtet. Die Bauarbeiten an der Brücke der Knipprather Straße beginnen voraussichtlich im Mai 2026 und dauern bis Februar 2027. Anschließend folgt die Sanierung der Berghausener-Straße-Brücke, sodass das gesamte Projekt bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen sein soll.

Verantwortlich für die Planung und Umsetzung ist die Rhein-Berg-Niederlassung von Straßen.NRW. Da eine Instandsetzung der Brücken nicht möglich ist, bleibt nur der komplette Neubau als Lösung.

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Die Rodungsphase endet zwar bereits bis zum 28. Februar, doch das Gesamtprojekt erstreckt sich über fast zwei Jahre. Während der Bauzeit muss mit weiteren vorübergehenden Sperrungen und Umleitungen gerechnet werden. Nach Fertigstellung der neuen Brücken werden die betroffenen Straßen und Parkflächen wieder uneingeschränkt nutzbar sein.