Betrüger mit Alkohol-Eis-Geschäftsmodell zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt
Christoph DöhnInvestoren getäuscht mit angeblich einträglicher Eiskrem-Idee mit Alkohol: Haftstrafe - Betrüger mit Alkohol-Eis-Geschäftsmodell zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt
Betrüger mit angeblich lukrativem Alkohol-Eis-Geschäftsmodell zu Freiheitstrafe verurteilt
Betrüger mit angeblich lukrativem Alkohol-Eis-Geschäftsmodell zu Freiheitstrafe verurteilt
Betrüger mit angeblich lukrativem Alkohol-Eis-Geschäftsmodell zu Freiheitstrafe verurteilt
- Dezember 2025, 09:37 Uhr
Ein 61-jähriger Mann aus Mönchengladbach ist wegen Betrugs an Investoren mit einem erfundenen Geschäftsmodell für alkoholisiertes Speiseeis zu einer Freiheitstrafe verurteilt worden. Die Masche kostete die Opfer mehr als 2,5 Millionen Euro, bevor das Vorhaben zusammenbrach. Sein Komplize hält sich jedoch weiterhin in Thailand auf und entzieht sich der Justiz.
Der Betrug begann im Jahr 2013, als der Mann und sein Partner ein Unternehmen gründeten, das angeblich ein profitables, mit Alkohol versetztes Speiseeis vertrieb. Sie überzeugten Investoren, in das Projekt zu investieren, und versprachen hohe Renditen. Stattdessen verschwand das Geld spurlos – die Anleger blieben auf hohen Verlusten sitzen.
Die Aufklärung des Falls zog sich über Jahre hin, doch der Angeklagte gestand die Taten schließlich im Rahmen eines Dealings mit der Staatsanwaltschaft. Während des Prozesses kam zudem ans Licht, dass er in einen weiteren Vorfall verwickelt sein könnte: Er wurde zuletzt am 10. Oktober in Deutschland gesehen – an dem Tag, an dem der achtjährige Fabian aus Güstrow verschwand und später tot aufgefunden wurde. Dieser Zusammenhang spielte zwar im Betrugsverfahren keine direkte Rolle, wurde aber im Prozess thematisiert.
Das Gericht verurteilte den Mann zu dreieinhalb Jahren Freiheitstrafe. Sein Komplize, der sich vermutlich in Thailand aufhält, konnte von den deutschen Behörden bisher nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Die Verurteilung bringt den Geschädigten zwar eine gewisse Genugtuung, doch das meiste der erbeuteten Summe gilt als verloren. Der flüchtige Mittäter bleibt vorerst ungestraft. Der Fall zeigt einmal mehr die Gefahren unseriöser Anlageangebote und die Herausforderungen der grenzüberschreitenden Strafverfolgung.






