Deutschland ringt um Umsetzung des EU-Datengesetzes – Entwurf steht, aber Lücken bleiben
Christoph DöhnDeutschland ringt um Umsetzung des EU-Datengesetzes – Entwurf steht, aber Lücken bleiben
Deutschland arbeitet noch an seinem nationalen Gesetz zur Umsetzung des EU-Datengesetzes, das im September 2025 in Kraft getreten ist. Der Bundeskabinett billigte am 29. Oktober 2025 einen Entwurf für das Datengesetz-Anwendungs- und Durchführungsgesetz (DADG). Bis das Gesetz verabschiedet ist, gelten die EU-Vorgaben direkt – ohne deutschen Rechtsrahmen.
Der Gesetzentwurf weist zwei Behörden zentrale Aufgaben zu. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird als Hauptansprechpartnerin für die Einhaltung des Datengesetzes fungieren. Ihre Befugnisse werden erweitert, um unter anderem Streitbeilegungsstellen zu genehmigen, Artikel 38 des Datengesetzes durchzusetzen und Bußgeldverfahren einzuleiten.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) überwacht den Datenschutz für private Unternehmen im Rahmen des DADG. Verstöße gegen die DSGVO bleiben jedoch in der bestehenden Zuständigkeit des BfDI, wobei die Sanktionen weiterhin nach den DSGVO-Regelungen verhängt werden.
Die im DADG vorgesehenen Bußgelder staffeln sich nach Unternehmensgröße. Juristische Personen mit einem Jahresumsatz von über 250 Millionen Euro müssen mit Strafen von bis zu 2 % ihres weltweiten Umsatzes rechnen. Kleinere Unternehmen können ab 50.000 Euro belangt werden. Das Gesetz tritt einen Tag nach seiner offiziellen Verkündung in Kraft, vorausgesetzt, der Bundesrat prüft es und der Bundestag stimmt zu.
Der DADG-Entwurf führt ein strukturiertes Durchsetzungssystem für das EU-Datengesetz in Deutschland ein. Nach Verabschiedung erhält die BNetzA erweiterte Ermittlungs- und Bußgeldbefugnisse. Bis dahin müssen sich Unternehmen direkt an die EU-Vorgaben halten – ohne nationale Leitlinien.






