Düsseldorfer Flughafen beantragt mehr Flugbewegungen mit strengeren Auflagen

Christoph Döhn
Christoph Döhn
2 Min.
Eine Start- und Landebahn mit einigen Flugzeugen, Masten, Kabeln und einer bewölkten Himmel.Christoph Döhn

Düsseldorfer Flughafen beantragt mehr Flugbewegungen mit strengeren Auflagen

Flughafen Düsseldorf reicht angepassten Genehmigungsantrag ein

Flughafen Düsseldorf stellt überarbeiteten Antrag: Flexiblere Kontingente, moderne Flugzeuge, unveränderte Nachtflugregeln und mehr…

  1. Dezember 2025, 10:32 Uhr

Der Flughafen Düsseldorf hat einen wichtigen Schritt zur Erweiterung seines Betriebs unternommen. Die Betreibergesellschaft hat einen überarbeiteten Planungsantrag beim Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen eingereicht. Die Behörden prüfen nun den aktualisierten Vorschlag auf rechtliche und umwelttechnische Konformität.

Der neue Antrag folgt auf die Zustimmung der Regionalbehörden, den Prozess unter verschärften Auflagen erneut zu durchlaufen. Frühere Anträge waren zuvor an rechtlichen, sicherheitstechnischen und ökologischen Mängeln gescheitert. Die überarbeiteten Unterlagen tragen diesen Bedenken nun Rechnung und entsprechen den landesweiten Bau- und Umweltschutzvorschriften.

Geplant ist eine Erhöhung der koordinierten Flugbewegungen von derzeit 47 auf 60 pro Stunde auf dem bestehenden Zweibahnensystem. Zudem sollen Bodenabläufe optimiert und die Nutzung der Start- und Landebahnen flexibler gestaltet werden. Die Obergrenze von 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten bleibt jedoch unverändert.

Die Nachtflugregelungen bleiben bestehen: Zwischen 22:00 und 23:00 Uhr finden keine Starts statt, Landungen sind eingeschränkt. Zudem sollen Flugslots, die ursprünglich der Allgemeinen Luftfahrt vorbehalten waren, künftig dem Linien- und Charterverkehr zugewiesen werden. Grundlage des überarbeiteten Antrags sind eine aktualisierte Luftverkehrsprognose für das Jahr 2040 sowie eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Bezirksregierung Düsseldorf wird die Unterlagen nun an 13 kommunale Gebietskörperschaften und zuständige Fachbehörden zur Stellungnahme weiterleiten. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr prüft zunächst die Vollständigkeit der Einreichung, bevor das Verfahren in die öffentliche Anhörung geht.

Bei einer Genehmigung könnte der Flughafen Düsseldorf künftig mehr Flüge abwickeln, ohne die bestehenden Lärm- und Kapazitätsgrenzen zu überschreiten. Im nächsten Schritt folgt eine detaillierte Prüfung durch Behörden und öffentliche Beteiligte. Die endgültige Entscheidung hängt davon ab, ob der Antrag alle rechtlichen und ökologischen Anforderungen erfüllt.