Düsseldorfs forensische Klinik droht am Bebauungsplan zu scheitern
Christoph DöhnDüsseldorfs forensische Klinik droht am Bebauungsplan zu scheitern
Düsseldorfs Pläne für eine neue forensisch-psychiatrische Einrichtung stehen auf wackeligem rechtlichem Grund
Nach der Entdeckung möglicher Mängel im Bebauungsplan geraten die Pläne der Stadt Düsseldorf für eine neue forensisch-psychiatrische Klinik in rechtliche Unsicherheit. Die Stadt räumte nun ein, dass der Bebauungsplan Nr. 7/74 möglicherweise keine gültige Rechtsgrundlage für das Vorhaben bietet.
Erste Bedenken wegen formeller Fehler in Plan Nr. 7/74 hatte das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt geäußert. Sollten sich diese Mängel bestätigen, könnte das gesamte Dokument rechtlich unwirksam sein. Um Klarheit zu schaffen, holte die Stadt ein unabhängiges Rechtsgutachten ein.
Die externe Stellungnahme bestätigte die Defizite des Plans. Zudem warnte sie, dass diese Fehler im Falle einer Klage zur Ablehnung des Projekts führen könnten, sollte es auf Basis der aktuellen Planung vorangetrieben werden. In der Folge zog die Stadtverwaltung ihr bisheriges Vertrauen in die Rechtmäßigkeit des Plans zurück.
Düsseldorf informierte daraufhin die Bezirksregierung Düsseldorf über die Risiken. Die Behörden wiesen auf die hohe Wahrscheinlichkeit hin, dass eine mögliche Klage gegen das Vorhaben Erfolg hätte. Das Gutachten verwies jedoch auf einen alternativen Weg: Selbst beim Scheitern des aktuellen Plans könnte die Einrichtung noch über § 35 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) genehmigt werden.
Das Projekt steht nun auf der Kippe, während die Stadt ihre nächsten Schritte abwägt. Sollte der Bebauungsplan für ungültig erklärt werden, könnte eine Genehmigung nach einer anderen Rechtsgrundlage den Bau der forensischen Einrichtung doch noch ermöglichen. Bis dahin bleibt das Risiko einer Klage ein großes Hindernis.






