04 March 2026, 19:30

EuGH-Urteil: Airlines müssen bei selbstverschuldeten Verspätungen Passagiere entschädigen

Eine Gruppe von Menschen steht in einer Schlange am Flughafen, einige halten Taschen, mit Stangen mit Bändern, Schildern mit Text, Bildschirmen an der Wand und Lampen an der Decke und warten auf ihren Flug.

Flugverspätung aufgrund langer Check-in-Prozedur: EU-Gericht entscheidet zugunsten der Passagiere - EuGH-Urteil: Airlines müssen bei selbstverschuldeten Verspätungen Passagiere entschädigen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Fluggesellschaften Passagieren Entschädigungen für Verspätungen zahlen müssen, die durch das Warten auf Umsteigende verursacht wurden. Der Beschluss erfolgte nach einem Vorfall, bei dem die bulgarische Fluggesellschaft European Air Charter einen Flug in Köln zurückhielt, was zu Folgeverspätungen führte. Zwei betroffene Passagiere fordern nun jeweils 400 Euro Entschädigung.

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Der Fall nahm seinen Anfang, als European Air Charter am Flughafen Köln/Bonn auf verspätete Reisende wartete. Diese Entscheidung löste eine Kettenreaktion aus und verzögerte einen späteren Flug von Düsseldorf nach Warna. Zwei Passagiere des betroffenen Fluges reichten Klage ein und verlangen jeweils 400 Euro Schadensersatz.

Das Landgericht Düsseldorf hatte den Fall zunächst dem EuGH vorgelegt. Es fragte an, ob Fluggesellschaften "außergewöhnliche Umstände" als Rechtfertigung für Verspätungen geltend machen können, die durch überlastete Sicherheitskontrollen entstanden sind. Der EuGH urteilte, dass eine solche Begründung nicht greift, wenn die eigene Entscheidung der Airline, auf Passagiere zu warten, der entscheidende Faktor für die Verspätung war.

Mit dem Urteil wird klargestellt: Selbst wenn Sicherheitsprobleme das ursprüngliche Problem auslösten, macht die Entscheidung der Fluggesellschaft, den Abflug zu verzögern, sie haftbar. Das Düsseldorfer Gericht muss nun prüfen, ob European Air Charter eigenständig handelte. Nach dieser Bewertung wird entschieden, ob den Passagieren eine Entschädigung zusteht.

Bisher liegen keine weiteren Details vor, wie sich dieses Urteil auf ähnliche Fälle an anderen europäischen Flughäfen seit 2022 auswirken könnte. Die Entscheidung des EuGH datiert vom 5. März; ihre weiteren Folgen sind bisher nicht dokumentiert.

Das Urteil des EuGH setzt einen klaren Präzedenzfall: Fluggesellschaften können sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen, um Entschädigungszahlungen zu umgehen, wenn ihre eigenen Handlungen die Verspätung verursacht haben. Das Düsseldorfer Gericht wird nun die genauen Umstände der Entscheidung von European Air Charter prüfen, bevor es über die Forderungen der Passagiere entscheidet. Das Ergebnis wird zeigen, ob die beiden Reisenden die geforderten 400 Euro jeweils erhalten.