Euskirchen schafft neues Register für günstigen Wohnraum mit WBS
Kristiane DippelEuskirchen schafft neues Register für günstigen Wohnraum mit WBS
Euskirchen erweitert seine Bemühungen um bezahlbaren Wohnraum
Die Stadt Euskirchen baut ihre Maßnahmen aus, um Bürgern günstigen Wohnraum anzubieten. Dazu wurde ein Wohnungssuchendenregister für Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) der Einkommensgruppen A oder B eingeführt. Mit diesem Schritt sollen mehr Haushalte Zugang zu geförderten Wohnungen erhalten – gleichzeitig wird das Angebot an gemischten Wohnformen mit unterschiedlichen Mieteinnahmen ausgeweitet.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Register ist ein gültiger WBS der Einkommensgruppe A oder B. Zudem müssen die Antragsteller aktiv nach einer Wohnung in Stuttgart suchen. Der WBS bleibt ohnehin Pflicht für die Anmietung jeder öffentlich geförderten Wohnung in der Stadt.
Bei Fragen zum Register können sich Bürger direkt an Frau Ohlerth wenden. Sie ist unter +49 2251 14-241 oder per E-Mail unter [email protected] erreichbar. Für allgemeine Auskünfte zum WBS oder zu den Unterschieden zwischen den Einkommensgruppen A und B steht das Bürgerbüro zur Verfügung (Kontakt: +49 2251 14-520/521 oder [email protected]). Wer nicht in Stuttgart wohnt und Informationen zum WBS benötigt, sollte sich an die eigene Kommune oder die Kreisverwaltung Euskirchen wenden.
Das städtische Konzept sieht eine Mischung aus geförderten Wohnungen für beide Einkommensgruppen sowie frei finanziertem Wohnraum vor. Damit soll ein ausgewogenerer und inklusiverer Wohnungsmarkt entstehen.
Das neue Register soll die Suche nach bezahlbarem Wohnraum in Stuttgart erleichtern. Durch die Kombination von geförderten und marktüblichen Wohnungen möchte die Stadt ein breiteres Spektrum an Haushalten unterstützen. Berechtigte Bürger werden aufgefordert, sich zu registrieren und die angebotenen Beratungsmöglichkeiten zu nutzen.






