Evangelische Kirche führt neues System für Gewaltopfer ein – 15.000 Euro pro Fall

Horst-Dieter Gertz
Horst-Dieter Gertz
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Ein altes Schwarz-Weiß-Foto einer Frau in einer Robe, die vor einem Bett mit einer Decke steht, mit dem Text "Lutherisch" unten.Horst-Dieter Gertz

Regionalkirchen übernehmen EKD-Recognitionsrichtlinien - Evangelische Kirche führt neues System für Gewaltopfer ein – 15.000 Euro pro Fall

Neues System zur Anerkennung von Überlebenden sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche tritt in Kraft

Ein neues System zur Anerkennung von Betroffenen sexualisierter Gewalt innerhalb der Evangelischen Kirche ist nun in Kraft getreten. Sieben der zehn Landeskirchen haben den Rahmen zum 1. Januar 2026 eingeführt. Das Programm umfasst finanzielle Leistungen und ermöglicht die Überprüfung von Altfällen.

Nach den neuen Richtlinien können Überlebende eine pauschale Zahlung von 15.000 Euro für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erhalten. Das Verfahren stützt sich dabei auf die Plausibilität der Schilderungen statt auf strenge juristische Beweisführung. Diese Änderung soll es Betroffenen erleichtern, Anerkennung zu erlangen.

Der Rahmen sieht zudem vor, dass Personen, die bereits früher Entschädigungen erhalten haben, eine erneute Prüfung beantragen können. Dadurch könnten frühere Zahlungen nachträglich angepasst werden. In Nordrhein-Westfalen gilt das System nun sowohl für Betroffene der Evangelischen Kirche als auch für die ihrer Wohlfahrtsorganisation, der Diakonie. Drei ostdeutsche Landeskirchen – die ehemalige DDR-Gebiete vertretend – planen, die gleichen Richtlinien bis zur ersten Jahreshälfte 2026 einzuführen.

Das neue System steht für einen strukturierten Umgang mit historischen und aktuellen Fällen sexualisierter Gewalt. Während sieben Landeskirchen die Regelungen bereits umsetzen, werden weitere Regionen im Laufe des Jahres folgen. Betroffene haben nun klarere Wege, um Anerkennung und finanzielle Unterstützung zu erhalten.