Evangelische Kirche prüft Personalakten auf häusliche Gewalt und Fehlverhalten
Horst-Dieter GertzKirche setzt pensionierte Polizisten ein, um Personalakten zu durchsuchen - Evangelische Kirche prüft Personalakten auf häusliche Gewalt und Fehlverhalten
Die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) hat eine unabhängige Überprüfung ihrer Personalakten eingeleitet, um mögliche Fälle von häuslicher Gewalt aufzudecken. Ehemalige Polizeibeamte mit jahrzehntelanger Ermittlungserfahrung leiten die Untersuchung, die am 1. Februar 2023 begann.
Die Prüfung startete mit einem pensionierten Beamten und wird ab 1. März um einen zweiten erweitert. Ihre Aufgabe besteht darin, sämtliche Personalakten der regionalen Kirchenverwaltung zu sichten – ein Prozess, dessen Dauer noch nicht absehbar ist. Zunächst liegt der Fokus auf aktuellen Mitarbeitenden, um sicherzustellen, dass etwaige Feststellungen innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen für eine Strafverfolgung liegen.
Sollten Hinweise auf Fehlverhalten gefunden werden, werden die Akten an die Stelle zur Aufarbeitung von Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (UVSS) weitergeleitet, die weitere Schritte einleitet. Je nach Schwere der Vorwürfe reichen die Maßnahmen von disziplinarischen Konsequenzen bis hin zur Kündigung.
Charlotte Nieße, die Beauftragte der Kirche für die Aufarbeitung von Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung, wird die regionalen Synoden künftig über den Stand der Überprüfung informieren. Der Schritt folgt ähnlichen Initiativen anderer Landeskirchen, darunter der Rheinischen Kirche, die in 34 Kirchenkreisen standardisierte Aktenprüfungen eingeführt hat.
Ziel der Untersuchung ist es, sowohl vergangene als auch aktuelle Fälle von häuslicher Gewalt innerhalb der Kirche zu identifizieren und aufzuarbeiten. Bestätigte Verstöße ziehen rechtliche oder arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich, wobei die UVSS weitere Ermittlungen koordiniert. Wie lange die vollständige Prüfung dauern wird, steht derzeit noch nicht fest.






