Ex-Guantánamo-Häftling darf nach jahrzehntelangem Einreiseverbot nach Deutschland zurückkehren

Nina Pohl
Nina Pohl
2 Min.
Eine Gruppe von Menschen steht auf dem Boden, einige halten Taschen, eine Frau hält ein Schild mit der Aufschrift "Der einzige Ort, an dem ein Muslimverbot benötigt wird, ist Guantanamo" vor einem Metallzaun, Gras, einem Schild, Pfählen, einem Gebäude mit Fenstern und Bäumen.Nina Pohl

Gericht hebt Einreiseverbot für ehemaligen Guantanamo-Häftling nach Deutschland auf - Ex-Guantánamo-Häftling darf nach jahrzehntelangem Einreiseverbot nach Deutschland zurückkehren

Ein ehemaliger Häftling des US-Gefangenenlagers Guantánamo Bay aus Mauretanien, der später die niederländische Staatsbürgerschaft erhielt, darf nach Deutschland zurückkehren, nachdem ein Gericht sein langjähriges Einreiseverbot aufgehoben hat. Der Mann war seit dem Jahr 2000 mit einem Einreiseverbot belegt, das aufgrund seiner früheren Verbindungen zu extremistischen Gruppen und einer Verurteilung wegen Sozialbetrugs verhängt wurde. Die Entscheidung folgt auf jahrelange juristische Auseinandersetzungen über seine früheren Verbindungen zu al-Qaida in den 1990er-Jahren und eine Verurteilung wegen Sozialbetrugs. Der Mann war 2000 in Deutschland erstmals wegen Sozialbetrugs verurteilt worden und wurde später nach den Anschlägen vom 11. September 2001 von 2002 bis 2016 in Guantánamo Bay inhaftiert. Im Jahr 2020 beantragte er eine Aufhebung seines Einreiseverbots, doch die Stadt Duisburg lehnte seinen Antrag ab und verlängerte die Sperre um weitere 20 Jahre. Die Behörden begründeten dies mit weiterhin bestehenden Sicherheitsbedenken aus seiner Haftzeit. Im November 2023 entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf zugunsten des Mannes und hob das Verbot auf. Die Richter urteilten, dass die ursprüngliche Begründung – gestützt auf die Verurteilung wegen Betrugs – nicht rückwirkend mit Terrorismus in Verbindung gebracht werden könne. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte diese Entscheidung später und verwies darauf, dass seine niederländische Staatsangehörigkeit bedeutet habe, dass das frühere Einreise- und Aufenthaltsverbot nach EU-Recht automatisch erloschen sei. Das Gericht prüfte in seinem Urteil nicht, ob der Mann weiterhin eine Gefahr für Deutschland darstellt. Allerdings bleibt eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich, sodass das endgültige Ergebnis noch ungewiss ist. Mit der Aufhebung des Verbots kann der Mann nun als EU-Bürger nach Deutschland einreisen. Der Fall zeigt, wie sich durch einen Wechsel des rechtlichen Status, etwa den Erwerb der niederländischen Staatsbürgerschaft, frühere Sicherheitsauflagen außer Kraft setzen lassen. Die Behörden schließen weitere rechtliche Schritte zwar nicht aus, doch fürs Erste steht seinem Rückkehrweg nichts mehr im Weg.