19 March 2026, 18:18

Gericht gibt grünes Licht für umstrittenen Windpark trotz Protesten von Gleitschirmfliegern

Luftaufnahme eines einzelnen Windrads in einer grünen Wiese mit Bäumen, Häusern und Tieren im Hintergrund, gelegen in Irland.

Drachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Eilantrag gegen neue Windräder - Gericht gibt grünes Licht für umstrittenen Windpark trotz Protesten von Gleitschirmfliegern

Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windpark

Ein Drachensegler- und Gleitschirmverein in Nordrhein-Westfalen ist mit dem Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies den Eilantrag des Vereins ab und urteilte, dass die Windkraftanlagen keine existenzielle Bedrohung für dessen Betrieb darstellen. Damit kann das Projekt trotz der Bedenken des Clubs hinsichtlich der Sicherheit wie geplant voranschreiten.

Der Verein, der fast 800 Mitglieder zählt und jährlich rund 1.000 Starts verzeichnet, hatte argumentiert, die Windräder würden gefährliche Turbulenzen erzeugen und den Flugbetrieb einschränken. Sein Fluggelände gehört zu den meistfrequentierten seiner Art in der Region. Das Gericht sah jedoch keine Belege dafür, dass die Anlagen bei höheren Windgeschwindigkeiten riskante Bedingungen schaffen würden.

Am Standort sind Flüge ohnehin bereits bei Windstärken über 30 Stundenkilometern aus Sicherheitsgründen untersagt. Die Richter wiesen darauf hin, dass der Betrieb bei Geschwindigkeiten unter 20 Stundenkilometern normal weiterlaufen könne, ohne dass mit größeren Beeinträchtigungen zu rechnen sei. Zudem bestätigten sie, dass der Verein im Genehmigungsverfahren für den Windpark ordnungsgemäß angehört worden war.

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Die geplante Anlage liegt in einer ausgewiesenen Windenergiezone, wie sie im Regionalplan vorgesehen ist. Zwar erkannte das Gericht die Sorgen des Vereins an, doch hielten die Richter die Turbulenzrisiken nicht für ausreichend belegt, um das Projekt zu blockieren.

Mit der Abweisung des Eilantrags kann der Windpark nun wie vorgesehen gebaut werden. Das Urteil stellt sicher, dass die Aktivitäten des Vereins unter den bestehenden Sicherheitsvorgaben fortgeführt werden – zusätzliche Flugbeschränkungen wurden nicht verhängt. Die Entscheidung folgt den üblichen Standards für Windenergieprojekte in der Region.

Quelle