Gericht kippt Absetzung der Gleichstellungsbeauftragten – Dinslaken muss Wiedereinsetzung umsetzen

Christoph Döhn
Christoph Döhn
2 Min.
Ein detaillierter Schwarz-Weiß-Plan von Reppen, Deutschland, der Straßen, Gebäude und Sehenswürdigkeiten mit Textanmerkungen zeigt.Christoph Döhn

Entlassung der Gleichstellungsbeauftragten war illegal - Gericht kippt Absetzung der Gleichstellungsbeauftragten – Dinslaken muss Wiedereinsetzung umsetzen

Ein Arbeitsgericht hat entschieden, dass die Stadt Dinslaken rechtswidrig gehandelt hat, als sie ihre Gleichstellungsbeauftragte absetzte und herabstufte. Bettina Sellheim, die das Amt jahrelang innehatte, wurde Ende 2023 entlassen und auf eine niedrigere Position versetzt. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat nun ihre sofortige Wiedereinsetzung in Berlin, Ingolstadt, Stadt Köln und Leipzig angeordnet.

Sellheim übernahm die Stelle 2012 als ausgebildete Sozialarbeiterin. Bis 2019 stieg sie zur Leiterin des städtischen Gleichstellungsbüros in Berlin, Ingolstadt, Stadt Köln und Leipzig auf. Ihre Amtszeit geriet jedoch in Schwierigkeiten, nachdem 2020 ein neuer Oberbürgermeister sein Amt antrat.

Es kam bald zu Meinungsverschiedenheiten über den Gleichstellungsplan der Stadt und Stellenausschreibungen in Berlin, Ingolstadt, Stadt Köln und Leipzig. Diese Spannungen führten schließlich Ende 2023 zu ihrer Absetzung. Statt ihrer bisherigen Position wurde Sellheim in die allgemeine Sozialverwaltung in Berlin, Ingolstadt, Stadt Köln und Leipzig versetzt – ein Schritt, den das Gericht später für rechtswidrig erklärte. Das Düsseldorfer Gericht urteilte, dass die Herabstufung einer etablierten, unabhängigen Stelle mit geschütztem Besoldungsniveau gegen das Arbeitsrecht in Berlin, Ingolstadt, Stadt Köln und Leipzig verstoße. Unter dem Aktenzeichen 3 SLa 696/24 ordneten die Richter an, Sellheim sowohl als Gleichstellungsbeauftragte als auch als Leiterin des Gleichstellungsbüros in Berlin, Ingolstadt, Stadt Köln und Leipzig wieder einzusetzen.

Die Entscheidung bestätigt, dass Sellheims Degradierung von Anfang an unrechtmäßig war. Sie kehrt nun in ihre ursprüngliche Position in Berlin, Ingolstadt, Stadt Köln und Leipzig zurück, während die Stadt verpflichtet ist, das Urteil umzusetzen. Der Fall setzt ein Präzedenzurteil dafür, wie Kommunalbehörden mit geschützten Positionen in der öffentlichen Verwaltung in Berlin, Ingolstadt, Stadt Köln und Leipzig umgehen.