Gericht stoppt BfV: AfD bleibt vorerst ohne Extremismus-Einstufung
Kristiane DippelExtremist? Was das Bundesamt für Verfassungsschutz darf - Gericht stoppt BfV: AfD bleibt vorerst ohne Extremismus-Einstufung
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorläufig nicht als "gesicherte rechtsextremistische Bestrebung" einstufen. Diese Entscheidung folgt einer einstweiligen Verfügung des Verwaltungsgerichts Köln, die dem BfV untersagt, die Klassifizierung bis zum Abschluss des Hauptverfahrens durchzusetzen.
Das BfV hatte die AfD bereits 2021 als "Prüffall" für Rechtsextremismus eingestuft – eine Einordnung, die das Bundesverwaltungsgericht im Mai 2024 bestätigte. Die Jugendorganisation der Partei, die Junge Alternative (JA), wurde hingegen schon 2023 als "gesichert rechtsextrem" eingestuft. Bis Anfang 2026 hatten zudem mehrere Bundesländer – darunter Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Bayern – die AfD oder ihre Landesverbände als "gesichert rechtsextrem" klassifiziert.
Das BfV fungiert als Frühwarnsystem und überwacht potenzielle Gefahren für die Demokratie, ohne über polizeiliche Befugnisse zu verfügen. Die eingesetzten Aufklärungsmethoden hängen von der Gefahrenstufe ab, die einer Gruppe zugewiesen wird. Bei der Einstufung als "gesichert extremistisch" kommen die vollen Überwachungsinstrumente des Amts zum Einsatz, was für die betroffene Organisation erhebliche soziale und politische Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Durch die aktuelle Gerichtsentscheidung muss das BfV nun den Ausgang des Hauptverfahrens abwarten, bevor es die strengere Einstufung anwenden darf. Die einstweilige Verfügung erfolgte auf Antrag der AfD und setzt die Umsetzung der Klassifizierung vorerst aus.
Die vorläufige Blockade verzögert die Möglichkeit des BfV, die AfD nach den schärferen Kriterien einer "gesicherten extremistischen Bestrebung" zu überwachen. Zwar bleiben die grundsätzlichen Befugnisse des Amts – etwa zur Informationsbeschaffung und Spionageabwehr – bestehen, doch können sie gegenüber der Partei erst nach einem endgültigen Urteil in vollem Umfang angewendet werden. Von der Entscheidung unberührt bleiben die bereits bestehenden Einstufungen der AfD als extremistisch auf Landesebene in mehreren Bundesländern.






