Gericht stoppt Schließung des TH-OWL-Campus in Höxter – und stellt Hochschule bloß
Horst-Dieter GertzGericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt Schließung des TH-OWL-Campus in Höxter – und stellt Hochschule bloß
Ein Gericht hat die Pläne der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) gestoppt, ihren Campus in Höxter zu schließen. Die Entscheidung folgt auf eine Klage gegen den Vorschlag der Hochschule, sämtliche Lehraktivitäten nach Detmold oder Lemgo zu verlegen. Die Richter urteilten, dass dieser Schritt nach dem Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen rechtswidrig sei.
Das Verwaltungsgericht Minden stellte fest, dass die TH OWL kein tragfähiges Nutzungskonzept für den Standort Höxter vorgelegt habe. Laut dem Hochschulgesetz NRWs ist die Verlegung von Studiengängen ohne ein solches Konzept unzulässig. Zudem bestätigte das Gericht, dass die vollständige Schließung eines Campus über die Befugnisse einer Hochschule hinausgehe, da Höxter weiterhin offiziell in der Landesgesetzgebung verankert sei.
Die Hochschule hatte vorgeschlagen, den Standort in einen Gemeinwohl-Campus Höxter umzuwandeln, mit Fokus auf ökologische Forschung und öffentliche Veranstaltungen. Lokale Initiativen unterstützten diesen Plan und betonten die Bedeutung des Standorts für Formate wie das Klaus-Töpfer-Umweltsymposium. Das Gericht bestätigte jedoch den Vorstoß des Landes aus dem vergangenen Jahr, der die Schließungspläne bereits infrage gestellt hatte.
Ohne eine konkrete Strategie zur Nachnutzung des Campus darf die TH OWL die Verlegung ihrer Studiengänge nicht umsetzen. Das Urteil lässt die Zukunft der akademischen Aktivitäten in Höxter ungewiss, doch der rechtliche Status des Standorts bleibt vorerst gesichert.
Die Entscheidung verhindert, dass die TH OWL Höxter ohne ein klares Alternativkonzept aufgibt. Die Hochschule muss nun entweder ein rechtskonformes Nutzungskonzept entwickeln oder die Lehrtätigkeiten am Standort beibehalten. Vorerst bleibt die Rolle des Campus in Forschung und öffentlichem Engagement rechtlich abgesichert.






