Gericht zwingt Meta zu 30 Millionen Euro Zahlung an die Telekom

Horst-Dieter Gertz
Horst-Dieter Gertz
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Eine Brücke überspannt einen Fluss mit Stromleitungen darauf, flankiert von Bäumen und Gebäuden auf beiden Seiten, unter einem bewölkten Himmel.Horst-Dieter Gertz

Urteil: Meta muss Telekom 30 Millionen Euro zahlen - Gericht zwingt Meta zu 30 Millionen Euro Zahlung an die Telekom

Ein deutsches Gericht hat Meta, die Muttergesellschaft von Facebook, verurteilt, an die Deutsche Telekom etwa 30 Millionen Euro für Netznutzungsgebühren zu zahlen. Das Urteil folgt auf einen langjährigen Streit über die Vergütung von Datenübertragungsdienstleistungen.

Die Entscheidung schafft einen rechtlichen Präzedenzfall und bestätigt, dass Netzbetreiber von großen Technologiekonzernen Zahlungen für die Beförderung von Datenverkehr verlangen können.

Der Rechtsstreit begann, nachdem Meta 2021 die Zahlungen an die Deutsche Telekom für die Datenübertragung eingestellt hatte. Das Unternehmen argumentierte, es gebe keinen verbindlichen Vertrag oder Zahlungsverpflichtung, da der Telekommunikationsanbieter Meta keine direkte Dienstleistung erbringe.

Die Deutsche Telekom zog vor Gericht und behauptete, ihr stünden Entschädigungen für die Abwicklung des Datenverkehrs des Meta-Tochterunternehmens Edge Network zu. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab ihr recht, bestätigte ein Urteil der Vorinstanz und erweiterte den Abrechnungszeitraum, wodurch sich die Endsumme erhöhte.

Während des Verfahrens warfen sich beide Seiten Marktmissbrauch vor. Das Gericht wies jedoch die Behauptung zurück, die Deutsche Telekom habe in diesem Fall eine marktbeherrschende Stellung innegehabt. Zudem stellte es fest, dass Edge Network seinen Datenverkehr über konkurrierende Anbieter hätte umleiten können, dies aber nicht tat.

Das Urteil ist Teil einer breiten europäischen Debatte über 'fairen Kostenausgleich'. Telekommunikationsunternehmen fordern, dass US-Technologiegiganten sich an der Finanzierung der Netzwerkinfrastruktur beteiligen sollten. Unternehmen wie Meta entgegnen hingegen, ihre Dienste steigerten die Nachfrage nach Internetverträgen und kämen so indirekt den Anbietern zugute.

Mit dem Urteil wird festgeschrieben, dass Netzbetreiber ein Recht darauf haben, Gebühren für die Beförderung von Datenverkehr zu erheben. Meta muss nun die 30 Millionen Euro zahlen - eine Stärkung der rechtlichen Position von Telekommunikationsfirmen in ähnlichen Konflikten.

Der Fall unterstreicht zudem die anhaltenden Spannungen zwischen europäischen Telekommunikationsunternehmen und US-Technologiekonzernen in Fragen der Infrastrukturkosten und Zahlungsverpflichtungen.

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