Graffiti-Ermittlungen in Menden: Staatsanwaltschaft Arnsberg in der Kritik wegen Pflichtverstößen
Horst-Dieter GertzInterner Kritik an der Staatsanwaltschaft im Menden-Fall - Graffiti-Ermittlungen in Menden: Staatsanwaltschaft Arnsberg in der Kritik wegen Pflichtverstößen
Generalstaatsanwalt in Hamm kritisiert Ermittler aus Arnsberg wegen Pflichtverstößen im Mender Graffiti-Fall
Der Generalstaatsanwalt in Hamm hat einen Ermittler der Staatsanwaltschaft Arnsberg wegen unsachgemäßen Umgangs mit Beweismitteln im Zusammenhang mit dem Graffiti-Fall in Menden scharf kritisiert. Im Mittelpunkt der Vorwürfe steht die verspätete Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände, darunter USB-Sticks und ein Notizbuch, die erst kürzlich an die Besitzer zurückgegeben wurden. Rechtliche Schritte zweier junger Beschuldigter haben zudem gravierende Mängel in den Ermittlungen offengelegt.
Ausgangspunkt des Falls war die Beschlagnahme von Gegenständen bei zwei jungen Menschen im Rahmen einer Graffiti-Ermittlung. Eine junge Frau wehrte sich erfolgreich gegen die Durchsuchung und gewann in der Berufung vor dem Landgericht Arnsberg. Auch der Anwalt des jungen Mannes setzte sich mit einer ähnlichen Klage durch.
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im vergangenen Sommer die Herausgabe von zwei USB-Sticks und einem Notizbuch angeordnet. Die Polizei kam dieser Anweisung jedoch erst jetzt nach. Der Generalstaatsanwalt in Hamm prüfte den Fall im Nachhinein und fand keine Rechtfertigung für die Verzögerungen. Er stellte fest, dass der zuständige Staatsanwalt die Akten vor dem Handeln gründlicher hätte prüfen müssen.
Trotz der Kritik befinden sich einige beschlagnahmte Gegenstände – darunter ein Laptop und Sprühdosen – weiterhin in Polizeigewahrsam. Der Generalstaatsanwalt betonte, dass hier keine Eile geboten sei, sodass die verbleibenden Beweismittel vorerst ungelöst bleiben.
Die Ermittlungen im Mender Graffiti-Fall sind von rechtlichen Rückschlägen und internen Prüfungen geprägt. Durch Polizeiversäumnisse und Verfahrensfehler wurde zwar ein Teil der Beweismittel zurückgegeben, andere Gegenstände verbleiben jedoch weiterhin bei den Behörden. Die Feststellungen des Generalstaatsanwalts unterstreichen die anhaltenden Probleme bei der Fallbearbeitung.