Großeinsatz an Müngstener Brücke: Drei Personen legen Bahnverkehr lahm
Kristiane DippelGroßeinsatz an Müngstener Brücke: Drei Personen legen Bahnverkehr lahm
Drei Personen am Sonntagmittag unberechtigt an der Müngstener Brücke gesichtet – Bahnverkehr vorübergehend lahmgelegt
Am Sonntag, dem 8. März, wurden gegen Mittag drei Personen widerrechtlich im Bereich der Müngstener Brücke beobachtet. Ihr Aufenthalt führte zu einer vorübergehenden Sperrung der Bahnstrecke und löste einen Großeinsatz mehrerer Behörden aus. Nun prüfen die zuständigen Stellen die Geltendmachung von Kosten und leiten rechtliche Schritte gegen die Beteiligten ein.
Augenzeugen hatten gegen 12:05 Uhr zwei Erwachsene und ein Kind im gesperrten Gleisbereich gemeldet. Durch ihr Verhalten kam es zwischen 12:09 und 12:50 Uhr zu einer vollständigen Unterbrechung des Zugbetriebs, was erhebliche Verspätungen im Schienenverkehr zur Folge hatte.
Die Erwachsenen gaben später an, eine Navigations-App habe sie auf die Brücke geführt. Die Bundespolizei betonte jedoch, dass das Ignorieren von Verbotsschildern keine Entschuldigung darstelle. Vor Ort waren Beamte der Bundespolizei, der Wuppertaler Polizeidirektion sowie Einsatzkräfte der Feuerwehren aus Solingen und Remscheid im Einsatz.
Die Feuerwehr Solingen verzeichnete Kosten in Höhe von etwa 656 Euro für Fahrzeuge und Personal. Die Stadt erließ daraufhin einen Kostenbescheid auf Grundlage des nordrhein-westfälischen Katastrophenschutzgesetzes. Die Bundespolizei ihrerseits gab 99,60 Euro für den Einsatz aus und leitete ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen unbefugten Betretens ein.
Auch die Wuppertaler Polizeidirektion fordert je Schuldner 118,50 Euro ein; der Fall wird derzeit in Anhörungen verhandelt. Remscheid prüft noch, ob Kosten erstattet werden sollen, und hat noch keinen Entscheidungszeitpunkt festgelegt.
Der Vorfall verursachte erhebliche Beeinträchtigungen im Bahnverkehr und führte zu Forderungen mehrerer Behörden. Neben den eingeleiteten Verfahren wegen Hausfriedensbruchs laufen weiterhin Bemühungen zur Kostenerstattung. Die Behörden warnen nachdrücklich vor den Gefahren unbefugten Zutritts zu Bahnanlagen.






