Grundsteuer in Bergisch Gladbach: Gericht kippt Differenzierung zwischen Gewerbe und Wohnen
Nina PohlGrundsteuer in Bergisch Gladbach: Gericht kippt Differenzierung zwischen Gewerbe und Wohnen
Neue Unsicherheit bei der Grundsteuer
Vorspann Trotz ausdrücklicher Warnung des Kämmerers beschloss der Stadtrat unterschiedliche Steuersätze für Gewerbe- und Wohnimmobilien bei der neuen Grundsteuer. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat diese Differenzierung nun für rechtswidrig erklärt. Für Bergisch Gladbach hat das zunächst keine direkten Folgen – doch das gesamte Modell steht nun auf dem Prüfstand.
Veröffentlichungsdatum 12. Dezember 2025, 10:51 Uhr
Stichworte Finanzen, Wirtschaft
Artikeltext Ein aktuelles Gerichtsurteil wirft die Grundsteuersätze in ganz Nordrhein-Westfalen in Frage. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied, dass höhere Abgaben für Gewerbeimmobilien gegen das Gebot der Steuergerechtigkeit verstoßen. Zwar richtet sich das Urteil nicht direkt gegen Bergisch Gladbach, doch es wirft Fragen über die eigene, erst im vergangenen Jahr beschlossene Steuerstruktur der Stadt auf.
Der Stadtrat von Bergisch Gladbach hatte unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe für Gewerbe- und Wohnimmobilien festgelegt. Das Vorhaben sollte die Haushaltslage stabilisieren, steht nun aber rechtlich auf wackeligem Boden. Das Gelsenkirchener Gericht wies rein fiskalische Gründe als Begründung für die höheren Gewerbesteuersätze zurück und bezeichnete sie als unverhältnismäßig.
Das Urteil aus Gelsenkirchen gibt vor, wie höhere Instanzen in ähnlichen Fällen entscheiden könnten. Das Bergisch Gladbacher Modell ist zwar nicht unmittelbar ungültig, agiert aber nun in einer rechtlichen Grauzone. Eine Angleichung der Sätze würde Unternehmen entlasten, während Wohnungsbesitzer leicht höhere Kosten tragen müssten.






