24 March 2026, 18:18

Grünes Licht für 9,4 Kilometer Wasserstoff-Pipeline in Münsterland

Plakat an einem Gebäude, das "Vorgeschlagener Totalrohrersatz 2016" ankündigt, mit Gebäuden, Bäumen, Drähten und einem klaren blauen Himmel im Hintergrund.

Grünes Licht für 9,4 Kilometer Wasserstoff-Pipeline in Münsterland

Bezirksregierung Münster genehmigt neue 9,4 Kilometer lange Wasserstoff-Pipeline

Die Bezirksregierung Münster hat die endgültige Genehmigung für eine neue 9,4 Kilometer lange Wasserstoff-Pipeline erteilt. Die Entscheidung folgt auf einen Antrag der Open Grid Europe GmbH (OGE) vom Juni 2024. Das Projekt kann nun unter strengen technischen und umweltrechtlichen Auflagen voranschreiten.

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Erstmals hatte OGE den Planungsantrag für die Wasserstoffleitung Mitte 2024 eingereicht. Nach fast zwei Jahren Prüfung erteilte die Bezirksregierung Münster am 15. März 2026 die abschließende Genehmigung.

Die Behörde legte detaillierte Vorgaben für den Betrieb der Pipeline fest. Dazu gehören eine maximale Druckgrenze von 100 Bar sowie ein verpflichtender Korrosionsschutz durch kathodische Systeme. Zudem wurden regelmäßige Inspektionen und ein automatisches Leckage-Erkennungssystem mit Abschaltfunktion vorgeschrieben.

Ein zentraler Bestandteil der Genehmigung sind die Umweltauflagen. Entlang der Trasse wird ein zehn Meter breiter Schutzstreifen eingerichtet, in dem keine Baumaßnahmen erlaubt sind. Nachts dürfen die Lärmemissionen 50 Dezibel nicht überschreiten, und Wasserstoffemissionen werden überwacht, um Bodenverunreinigungen zu verhindern. Weitere Maßnahmen umfassen Ausgleichsregelungen für den Boden- und Grundwasserschutz.

Die Genehmigungsunterlagen liegen vom 19. November bis zum 2. Dezember 2025 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Der Bau der Pipeline wird nun unter den strengen Vorgaben der Bezirksregierung fortgesetzt. Die 9,4 Kilometer lange Trasse muss alle technischen, sicherheitstechnischen und umweltrechtlichen Bestimmungen erfüllen, bevor sie in Betrieb genommen werden kann. Die Unterlagen bleiben für einen begrenzten Zeitraum öffentlich einsehbar.

Quelle