Hamburg beschleunigt Beschaffungen mit neuer Vergabereform ab 2026
Neues Gesetz erleichtert Beschaffungen für die Stadt Hamburg
Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Nordrhein-Westfalen eine grundlegende Reform des Vergaberechts in Kraft. Die Stadt Hamburg will die neuen Möglichkeiten nutzen, um Beschaffungsvorgänge und damit verbundene Projekte zu beschleunigen. Künftig kann die Verwaltung Aufträge bis zu einem Wert von 25.000 Euro ohne das bisher erforderliche Vergabeverfahren vergeben. Die entsprechende Satzung wurde vom Rat in seiner zweiten Sitzung beschlossen.
Veröffentlicht am 15. Dezember 2024
Stichworte: Finanzen, Wirtschaft
Der Stadtrat von Hamburg hat neue Förderrichtlinien eingeführt, die die Vergabe von Aufträgen erleichtern sollen. Die Änderungen, die in einer aktuellen Sitzung beschlossen wurden, ermöglichen es, kleinere Projekte ohne Ausschreibungsverfahren direkt zu vergeben. Laut Stadtverwaltung soll dies Bürokratie abbauen und lokale Vorhaben beschleunigen.
Die aktualisierte Satzung wurde in der zweiten Ratssitzung verabschiedet und an die überarbeiteten Vergabegesetze Nordrhein-Westfalens angepasst, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Beschlussfassung erfolgte am 11. Dezember 2025. Nach den neuen Regelungen darf die Hamburger Verwaltung Aufträge im Wert von bis zu 25.000 Euro direkt vergeben – ohne aufwendiges Vergabeverfahren.
Andrea Baudek, technische Dezernentin der Stadt, schätzt, dass dadurch etwa die Hälfte aller Ausschreibungen entfallen könnte. Bürgermeister Thomas Terhorst begrüßt die Reform als Schritt zur Entbürokratisierung und zur Beschleunigung von Projekten.
In derselben Sitzung setzte der Rat den Beirat für Inklusion wieder ein, dessen Vorsitz Tanja Laerbusch übernahm. Das Gremium wird sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie von Behinderung bedrohten Bürgerinnen und Bürgern einsetzen. Zudem wurden 11.620 Euro für die Förderung von Selbsthilfegruppen bewilligt – ein Zeichen für die Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements in Hamburg.
Ebenfalls beschlossen wurde eine Förderung in Höhe von 110.000 Euro für freie Träger der Jugendhilfe, vorbehaltlich der endgültigen Bestätigung nach § 82 der Gemeindeordnung.
Die neuen Richtlinien treten in Kraft, sobald der Ratsbeschluss formal umgesetzt ist. Durch die direkte Vergabe kleinerer Aufträge sollen Zeit und Ressourcen gespart werden. Gleichzeitig unterstreichen die Wiederbelebung des Inklusionsbeirats und die erhöhten Mittel für Jugend- und Ehrenamtsarbeit die sozialen Prioritäten der Stadt Hamburg.






