27 June 2026, 20:11

Hammer-Raub in Euskirchen: Täter erhält Bewährung nach Entschuldigung und Schadensersatz

Hammer-Räuber entschuldigt sich bei Apotheker

Hammer-Raub in Euskirchen: Täter erhält Bewährung nach Entschuldigung und Schadensersatz

Im Sommer 2024 betrat ein Mann mit verdecktem Gesicht und einem Hammer in der Hand eine Apotheke in Euskirchen. Er bedrohte den Inhaber, stahl etwa 200 Euro aus der Kasse und beschädigte beim Fluchtversuch eine Glasvitrine. Der Vorfall führte zu seiner Festnahme und später zur Anklage wegen schweren Raubes.

Der Überfall ereignete sich Mitte Juni, als der Angeklagte gewaltsam in die Apotheke eindrang. Mit dem Hammer drohend forderte er vom Apotheker Geld, bevor er mit der Beute flüchtete und dabei Sachschaden verursachte. Die Polizei nahm ihn später fest und brachte ihn vor Gericht.

Ende Oktober gestand der Mann vor dem Landgericht Bonn die Tat. Er hatte dem Opfer bereits 1.000 Euro als Schadensersatz gezahlt und sich persönlich entschuldigt. Der Apotheker nahm die Entschuldigung an, was die richterliche Entscheidung beeinflusste.

Das Gericht urteilte, dass die Straftat weder geplant noch professionell ausgeführt worden sei. Daher erhielt der Angeklagte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Sein kooperatives Verhalten nach der Tat trug zu dem vergleichsweise milden Urteil bei.

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Der Mann wurde wegen besonders schweren Raubes verurteilt, muss jedoch keine Haftstrafe antreten. Das Strafmaß spiegelt die Berücksichtigung seines Verhaltens nach der Tat wider. Der Fall ist damit mit der Bewährungsstrafe abgeschlossen.

Quelle