Kampf um Anerkennung: Frau klagt wegen psychogener Erblindung vor Gericht
Psychogene Blindheit: Oberverwaltungsgericht prüft Anspruch - Kampf um Anerkennung: Frau klagt wegen psychogener Erblindung vor Gericht
Eine Frau aus dem Kreis Steinfurt kämpft um die rechtliche Anerkennung ihrer psychogenen Erblindung – einer Erkrankung, bei der der Sehverlust ohne körperliche Schäden an den Augen auftritt. Nach jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen wird ihr Fall nun am 27. Februar 2023 vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen verhandelt. Streitpunkt ist, ob ihr Zustand die gesetzliche Definition von Blindheit in Deutschland erfüllt.
Die Klägerin hatte ihren Antrag bereits 2018 beim Verwaltungsgericht Münster eingereicht. Das Gericht holte 2019 ein Gutachten der Universität Tübingen ein, doch durch pandemiebedingte Verzögerungen wurde der Bericht erst 2022 vorgelegt. Die Begutachtung ergab Widersprüche zwischen ihren Schilderungen einer vollständigen Erblindung und medizinischen Tests, die bei ihrem rechten Auge fast normales Sehvermögen und beim linken Auge sogar eine starke Sehkraft nachwiesen.
Das Verwaltungsgericht lehnte ihren Antrag auf finanzielle Unterstützung und einen Schwerbehindertenausweis ab, da psychogene Erblindung nach geltendem Recht nicht als Blindheit anerkannt werde. Mit diesem Urteil unzufrieden, legte die Frau Berufung beim OVG ein. Nun muss das Gericht entscheiden, ob ihr Zustand rechtlich einer Blindheit gleichgestellt werden sollte.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) vertritt weiterhin die Auffassung, dass psychogene Erblindung die für eine rechtliche Anerkennung erforderliche körperliche Grundlage fehlt. Der 12. Senat des OVG wird sein Urteil voraussichtlich unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung am 27. Februar 2023 verkünden.
Die Entscheidung wird darüber bestimmen, ob die Klägerin Anspruch auf Behindertenleistungen und rechtlichen Schutz hat. Zudem könnte das Urteil richtungsweisend dafür werden, wie deutsche Gerichte künftig mit Fällen psychogener Erblindung umgehen. Die Verkündung des Beschlusses wird noch am selben Tag erwartet.
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