Karneval 2025: Polizei zeigt null Toleranz bei Alkohol am Steuer und auf dem Fahrrad
Karneval 2025: Polizei zeigt null Toleranz bei Alkohol am Steuer und auf dem Fahrrad
Karnevalszeit bringt bunte Kostüme und ausgelassene Feiern – doch die Polizei warnt Verkehrsteilnehmer vor Leichtsinn. In ganz Deutschland wird es strengere Kontrollen und null Toleranz bei Alkoholverstößen geben. Autofahrer, Radfahrer und selbst E-Bike-Nutzer müssen mit harten Strafen rechnen, wenn sie betrunken unterwegs sind.
Während der Feiertage verschärfen Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Bayern und Rheinland-Pfalz die Überwachung. Zwar sind die Bußgelder in den letzten fünf Jahren weitgehend gleichgeblieben, doch die Beamten werden Regelverstöße nun konsequenter ahnden.
Autofahrer mit einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille oder mehr zahlen mindestens 500 Euro Strafe, erhalten zwei Punkte in Flensburg und einen einmonatigen Führerscheinentzug. Kommt es zu einem Unfall, sinkt die Grenze bereits auf 0,3 Promille – mit strafrechtlichen Konsequenzen, höheren Geldbußen und einem mindestens sechsmonatigen Fahrverbot. Fahreranfänger in der Probezeit und unter 21-Jährige unterliegen der absoluten Null-Promille-Grenze: Schon der Nachweis von Alkohol kostet 250 Euro, bringt einen Punkt in Flensburg, eine verpflichtende Nachschulung und eine Verlängerung der Probezeit mit sich.
Auch Radfahrer bleiben nicht verschont. Wer mit 1,6 Promille oder mehr erwischt wird, muss mit einem Strafverfahren rechnen und könnte sogar den Führerschein verlieren. Schnelle Pedelecs, die bis zu 45 km/h erreichen, fallen unter dieselbe 0,5-Promille-Grenze wie Mofas.
Kostümierte Autofahrer müssen zudem sicherstellen, dass ihre Verkleidung Sicht, Gehör oder Bewegungsfreiheit nicht einschränkt. Das Gesicht muss vollständig erkennbar bleiben, sonst droht ein 60-Euro-Bußgeld. Versicherungen könnten im Schadensfall sogar die Kostenübernahme verweigern, wenn eine eingeschränkte Sicht schuld am Unfall war.
Die Polizei weist darauf hin, dass Restalkohol vom Vorabend die Werte noch immer über die erlaubte Grenze treiben kann. Die Botschaft ist klar: Auf den Straßen herrscht während des Karnevals keine "Narrenfreiheit".
Die Strafen für Trunkenheit am Steuer bleiben zwar unverändert, doch die Kontrollen werden in der Feierzeit strikter durchgesetzt. Bußgelder beginnen bei 250 Euro für Ersttäter, Führerscheinentzüge dauern sechs bis zwölf Monate. Die Behörden appellieren an alle Verkehrsteilnehmer, vorausschauend zu planen und gänzlich auf Alkohol zu verzichten, wenn sie Auto fahren, Rad fahren oder ein E-Bike nutzen.
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