04 April 2026, 08:19

Kölner Ausländerbehörde behält Smartphones und Laptops jahrelang ein – trotz Kritik

Menschen sitzen auf einem Flughafenvorfeld, einige halten Handys, mit verstreuten Taschen und Bildschirmen, die Zika-Virus-Informationen anzeigen, im Hintergrund.

Kölner Ausländerbehörde behält Smartphones und Laptops jahrelang ein – trotz Kritik

Ein neuer Bericht zeigt, dass deutsche Ausländerbehörden im Jahr 2023 rund 15.000 digitale Geräte beschlagnahmt haben. Darunter befanden sich Smartphones, Laptops und Speichermedien, vor allem von Menschen, denen die Abschiebung droht. Die Praxis geriet in den Fokus, nachdem eine Geflüchtete eine Abgeordnete auf die langfristige Einbehaltung ihrer persönlichen Gegenstände aufmerksam gemacht hatte.

Das Gesetz, das Behörden erlaubt, die Geräte bis zur Abschiebung zurückzuhalten, trat im Februar 2024 in Kraft. Während die meisten Ausländerbehörden die beschlagnahmten Gegenstände nach Prüfung zurückgeben, behält das Kölner Amt sie auf unbestimmte Zeit ein. Dieser Ansatz ist zwar rechtlich zulässig, bleibt in Deutschland jedoch einzigartig.

Seit Januar hat die Kölner Ausländerbehörde 130 Geräte eingezogen. Unter der Leitung von Christina Boeck, die das Amt seit 2022 leitet, wird diese Praxis konsequent durchgesetzt. Im gesamten Bundesland Nordrhein-Westfalen wurden im ersten Halbjahr 2024 lediglich 344 Geräte beschlagnahmt.

Die Regelung führt dazu, dass Betroffene jahrelang keinen Zugang zu ihren Geräten haben, wenn sich die Abschiebung verzögert. Bei den meisten eingezogenen Gegenständen handelt es sich um Mobiltelefone, sodass die Menschen ohne persönliche Daten und Kommunikationsmittel dastehen. Der Fall wurde bekannt, nachdem sich eine Geflüchtete an Clara Bünger, Abgeordnete der Linken, gewandt hatte, die die Praxis öffentlich kritisierte.

Die Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und des Innenministeriums zeigen, dass die Beschlagnahmung von Geräten weit verbreitet ist. Doch die Kölner Praxis der langfristigen Einbehaltung sticht hervor. Da keine Daten für das Jahr 2022 vorliegen, bleibt das volle Ausmaß der Maßnahme unklar. Betroffene müssen oft monate- oder gar jahrelang auf die Rückgabe ihrer Habseligkeiten warten, während sie auf ihre Abschiebung warten.

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