Kölner Unternehmer scheitert mit Verkauf von Cannabis-Jungpflanzen vor Gericht
Kristiane DippelGericht bestätigt Verbot des Handels mit Cannabis-Sämlingen - Kölner Unternehmer scheitert mit Verkauf von Cannabis-Jungpflanzen vor Gericht
Ein Kölner Unternehmer darf keine getopften Cannabis-Jungpflanzen mehr verkaufen, nachdem ein Gericht die Praxis für illegal erklärt hat. Die Entscheidung fällt zu einer Zeit, in der das neue deutsche Cannabisgesetz (Cannabis-Kontrollgesetz) zwar den privaten Anbau erlaubt, den kommerziellen Verkauf der Pflanze in jeglicher Form jedoch weiterhin einschränkt.
Der Geschäftsmann aus Köln hatte die getopften Cannabis-Pflänzchen zusammen mit anderen hanfbezogenen Produkten angeboten. Die örtlichen Behörden griffen ein und argumentierten, dass es sich bei den Jungpflanzen rechtlich um Cannabis handele – ihr Verkauf verstoße somit gegen das Handelsverbot.
Das Gericht bestätigte die Position der Stadt und stellte klar, dass getopfte Pflänzchen nicht als Stecklinge gelten. Nach dem Cannabis-Kontrollgesetz dürfen nur zugelassene Anbauvereine Stecklinge verteilen – nicht jedoch vollständig getopfte Pflanzen. In Nordrhein-Westfalen hat laut Innenminister Herbert Reul bisher jedoch noch kein solcher Verein die offizielle Genehmigung zum Betrieb erhalten.
Dem Unternehmer bleibt nun die Wahl: Er kann sich dem Urteil beugen oder vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Berufung einlegen. Der Fall zeigt die rechtlichen Grauzonen auf, die mit der Verteilung von Cannabis seit Inkrafttreten des Gesetzes verbunden sind.
Die Entscheidung unterstreicht, dass der kommerzielle Vertrieb von Cannabis – selbst in Form von Jungpflanzen – weiterhin verboten bleibt. Da es in Nordrhein-Westfalen noch keine lizenzierten Anbauvereine gibt, müssen private Züchter weiterhin strenge Vorschriften beachten. Eine mögliche Berufung des Unternehmers könnte die Grenzen der sich entwickelnden deutschen Cannabisgesetze weiter ausloten.






