21 March 2026, 18:19

Lehrerin muss 31.300 Euro zurückzahlen – jahrelang falsche Gehaltszulagen kassiert

Plakat mit Text und Logo, das versteckte Gebühren in Rechnungen als Kostenfaktor für Familien benennt.

Lehrerin muss 31.300 Euro zurückzahlen – jahrelang falsche Gehaltszulagen kassiert

Eine Lehrerin in Düsseldorf wurde zu einer Strafe von über 11.000 Euro verurteilt, nachdem sie jahrelang unberechtigt Zuschläge für Schulleitungsaufgaben erhalten hatte. Die fälschlicherweise gezahlten Beträge summierten sich auf rund 31.300 Euro – obwohl sie ihre kommissarische Schulleiterinnenrolle bereits Jahre zuvor aufgegeben hatte. Die Behörden entdeckten den Fehler erst im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung.

Die Pädagogin hatte zeitweise als kommissarische Schulleiterin gearbeitet, diese Funktion aber vor Jahren beendet. Dennoch flossen die zusätzlichen Zulagen weiterhin in ihr Gehalt. Später behauptete sie, sie habe angenommen, es handele sich um nachträgliche Zahlungen, und habe ihre Gehaltsabrechnungen nicht regelmäßig kontrolliert.

Das Landesbesoldungsamt räumte ein, nicht erklären zu können, warum der Fehler so lange unentdeckt blieb. Erst nachträglich identifizierten die Beamten die Überzahlungen in Höhe von etwa 31.300 Euro. Die Lehrerin war gesetzlich verpflichtet, den Irrtum zu melden – unterließ dies jedoch.

Ein Gericht sprach sie der Unterlassungsbetrugs schuldig. Laut Urteil muss sie den vollen Betrag nun in monatlichen Raten von 500 Euro zurückzahlen.

Der Fall offenbart gravierende Mängel in der Gehaltskontrolle, die es ermöglichten, dass falsche Zahlungen über Jahre hinweg unbeanstandet blieben. Die Lehrerin hat bereits mit der Rückzahlung begonnen; das Gericht ordnete eine feste monatliche Abbuchung von ihrem Gehalt an. Die Strafe und der Rückzahlungsplan gelten bis zur vollständigen Begleichung der Summe.

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