Menden veröffentlicht Gewerbesteuerbescheide für 2024 und 2025 – Fristen laufen
Nina PohlMenden veröffentlicht Gewerbesteuerbescheide für 2024 und 2025 – Fristen laufen
Die Stadt Menden (Sauerland) hat eine förmliche Bekanntmachung zu den Gewerbesteuerbescheiden für die Jahre 2024 und 2025 erlassen. Das an Domenico Zofilo, Hauptstraße 42, adressierte Schreiben wurde am 1. Oktober 2025 unter der Verantwortung von Bürgermeister Uwe Siemonsmeier, vertreten durch den Stadtdirektor Uwe Siemonsmeier, veröffentlicht.
Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 21.2 W1039892 und ist mit den Daten 8. September 2025 und 29. September 2025 versehen. Herausgegeben wurde sie vom Finanzamt der Stadt Menden. Darin werden die Gewerbesteuerpflichten für die Jahre 2024 und 2025 festgesetzt.
Gemäß § 10 des LZG NRW (07. März 2006, GV.NRW S. 94) gilt die Bekanntmachung als rechtmäßig zugestellt, wenn seit dem Veröffentlichungstermin zwei Wochen vergangen sind. Das Dokument liegt im Finanzamt der Stadt Menden zur Einsichtnahme aus.
Der Empfänger, Domenico Zofilo, hat bis zum 15. Oktober 2025 Zeit, den Erhalt zu bestätigen oder gegen die Bescheide Widerspruch einzulegen. Bei ausbleibender Reaktion innerhalb dieser Frist kann die Bekanntmachung als rechtmäßig zugestellt betrachtet werden. Das Schreiben legt die Steuerverpflichtungen für die genannten Jahre dar und dient als amtliche Bestätigung der städtischen Festsetzung.






