Meta muss 30 Millionen Euro an die Deutsche Telekom zahlen – ein Präzedenzurteil für Netzentgelte

Horst-Dieter Gertz
Horst-Dieter Gertz
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Zwei Männer arbeiten an einem Server in einem Rechenzentrum, umgeben von Kabelregalen und einer Wand im Hintergrund.Horst-Dieter Gertz

Urteil: Meta muss Telekom 30 Millionen Euro zahlen - Meta muss 30 Millionen Euro an die Deutsche Telekom zahlen – ein Präzedenzurteil für Netzentgelte

Ein deutsches Gericht hat Meta, den Besitzer von Facebook, verurteilt, an die Deutsche Telekom rund 30 Millionen Euro an ausstehenden Netzentgelten zu zahlen. Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, ob der Technologiekonzern die Kosten für den Datenverkehr tragen muss, der über die Deutsche Bahn abgewickelt wird. Das Urteil markiert einen bedeutenden Moment in der anhaltenden Debatte um eine "gerechte Kostenbeteiligung" zwischen europäischen Telekommunikationsunternehmen und US-Digitalkonzernen.

Bis 2021 hatte Meta regelmäßig an die Deutsche Bank für die Übertragung von Daten seiner Plattformen – darunter Facebook, WhatsApp und Instagram – gezahlt. In jenem Jahr stellte das Unternehmen die Zahlungen jedoch ein, nutzte die Infrastruktur der Bank aber weiterhin. Die Deutsche Bank zog vor Gericht und argumentierte, ihr stünden Entschädigungen für die erbrachten Leistungen zu.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab der Deutschen Bank recht und bestätigte damit ein früheres Urteil des Landgerichts Köln. Die Richter stellten fest, dass die Meta-Tochter Edge Network zur Zahlung für den abgewickelten Datenverkehr verpflichtet gewesen sei. Zudem hoben sie hervor, dass Edge Network zwar zu anderen Anbietern hätte wechseln können, dies aber nicht tat.

Meta hatte geltend gemacht, es gebe keinen formalen Vertrag, da die Leistungen der Bank technisch gesehen an deren eigene Kunden und nicht direkt an Meta erbracht worden seien. Das Gericht wies dieses Argument zurück. Gleichzeitig lehnte es den Vorwurf der Deutschen Bank ab, Meta missbrauche eine marktbeherrschende Stellung, und begründete dies damit, dass das Unternehmen durchaus genug Einfluss besitze, um den Datenverkehr anderweitig umzuleiten.

Die endgültige Summe von etwa 30 Millionen Euro deckt einen Zeitraum von über drei Jahren ab. Die Entscheidung unterstreicht das Prinzip, dass Netzbetreiber für die Beförderung von Daten Entgelte verlangen können, und setzt damit einen rechtlichen Präzedenzfall für ähnliche Fälle.

Das Urteil stärkt europäische Telekommunikationsunternehmen in ihrem Bestreben, von großen US-Technologiekonzernen "gerechte Kostenbeteiligungen" einzufordern. Der Erfolg der Deutschen Bank ist Teil einer branchenweiten Initiative, Infrastrukturkosten von Plattformen zurückzufordern, die hohen Datenverkehr verursachen. Andere Anbieter wie Vodafone haben ähnliche Forderungen erhoben – ein Zeichen dafür, wie künftig die Durchsetzung von Netznutzungsgebühren aussehen könnte.