Neue Anmeldepflicht für Volkstrauertag-Veranstaltungen in Arnsberg ab sofort
Horst-Dieter GertzNeue Anmeldepflicht für Volkstrauertag-Veranstaltungen in Arnsberg ab sofort
Veranstalter öffentlicher Veranstaltungen zum Volkstrauertag müssen diese künftig bei den örtlichen Behörden anmelden. Die Stadt Arnsberg hat als Stichtag für alle Meldungen den 9. November festgelegt. Die Regelung gilt für jede öffentliche Zusammenkunft am 16. November.
Die Anmeldepflicht betrifft sämtliche Gedenkveranstaltungen, die am Volkstrauertag stattfinden. Die Veranstalter müssen in ihrer Registrierung zentrale Angaben machen, darunter die Namen der Verantwortlichen, das Datum, den Ort, den Beginn sowie den Zweck der Veranstaltung.
Ein formelles Antragsverfahren ist nicht erforderlich. Stattdessen können die Meldungen formlos per E-Mail an sicherheit-ordnung@ourwebsite gesendet werden. Zuständig für die Bearbeitung sind das Ordnungs- und Sicherheitsamt der Stadt Arnsberg sowie die Kreispolizeibehörde Hochsauerland.
Die Frist für die Anmeldung endet am 9. November. Jede öffentliche Veranstaltung am 16. November muss dieser Regelung entsprechen. Die Behörden prüfen alle eingereichten Meldungen vor Beginn der Gedenkfeiern.






