Niederländer mit Haftbefehl nach Sprengstoffverstoß auf A3 festgenommen
Horst-Dieter GertzNiederländer mit Haftbefehl nach Sprengstoffverstoß auf A3 festgenommen
Bundespolizisten nahmen am 20. August 2025 einen 32-jährigen Niederländer auf der Autobahn A3 fest. Die Kontrolle erfolgte am Rasthof Knauheide, nachdem Beamte einen bestehenden Haftbefehl gegen den Mann entdeckten. Dieser war zuvor wegen Verstößen gegen das deutsche Sprengstoffgesetz verurteilt worden.
Der niederländische Staatsbürger war mit einem Pkw mit niederländischem Kennzeichen über den ehemaligen Grenzübergang Elten nach Deutschland eingereist. Bei der Verkehrskontrolle legte er einen gültigen niederländischen Personalausweis vor. Eine anschließende Überprüfung förderte den von der Staatsanwaltschaft Weiden ausgestellten Haftbefehl zutage.
Der Haftbefehl ging auf einen Vorfall im Dezember 2022 zurück. Damals hatte der Mann versucht, bei einer Kontrolle in Waldsassen ohne die erforderliche sprengstoffrechtliche Erlaubnis Pyrotechnik nach Deutschland einzuführen. Im April 2023 verurteilte ihn das Amtsgericht Tirschenreuth zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 25 Euro. Das Gericht setzte eine Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen fest, falls die Geldstrafe nicht beglichen werde.
Da der Mann den ausstehenden Betrag nicht zahlen konnte, wurde er vor Ort festgenommen. Die Polizei brachte ihn zur Bundespolizeiinspektion Kleve, wo er registriert wurde. Am folgenden Morgen stellten die Beamten ihn dem Haftrichter am Amtsgericht Kleve vor, um den Haftbefehl zu vollstrecken.
Der Niederländer muss nun die Konsequenzen seiner früheren Verurteilung tragen. Das Gericht wird entscheiden, ob er die Haftstrafe antreten oder die Geldstrafe begleichen muss. Der Fall unterstreicht die konsequente Durchsetzung der deutschen Sprengstoffvorschriften an den Grenzübergängen.






