19 February 2026, 16:56

NRW beharrt auf umstrittenem fiktivem Ehegatteneinkommen von 538 Euro für Beamte

Ein altes Buch mit dem Titel "Die Regierung einer Frau oder, Wholom und angenehme Ratschläge für verheiratete Männer in einem Brief an einen Freund" ist geöffnet und zeigt eine Seite mit schwarzem Text.

NRW beharrt auf umstrittenem fiktivem Ehegatteneinkommen von 538 Euro für Beamte

Nordrhein-Westfalen (NRW) bleibt das einzige Bundesland, das bei der Besoldung von Beamten ein fiktives Ehegatteneinkommen von 538 Euro berücksichtigt. Diese umstrittene Praxis, die 2024 eingeführt wurde, steht seit Monaten in der Kritik und sieht sich mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert. Anders als in anderen Ländern können Beschäftigte in NRW einen Antrag auf Befreiung stellen, statt formell Widerspruch einlegen zu müssen.

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Die Vorgehensweise der NRW-Landesregierung unterscheidet sich damit von der anderer Bundesländer. Zwar fließt auch in den meisten anderen Regionen ein fiktives Ehepartnergehalt in die Berechnung ein, doch müssen Beamte dort in der Regel explizit Widerspruch einlegen, um es ausschließen zu lassen. NRW hingegen ermöglicht einen direkten Antrag, um das fiktive Einkommen aus der Gehaltsberechnung zu streichen.

Finanzminister Marcus Optendrenk verteidigt das System als soziale Absicherung. Er betont, dass das Antragsverfahren betroffenen Beschäftigten eine einfachere Möglichkeit biete, Entlastung zu erhalten. Kritiker hingegen weisen darauf hin, dass die Hinzurechnung von 538 Euro das Einkommen künstlich aufbläht, ohne einen tatsächlichen finanziellen Vorteil zu bringen.

Rechtsexperten haben die Verfassungsmäßigkeit der Regelung bereits infrage gestellt. In einer Anhörung im Landtag erklärten sie die aktuelle Vorschrift für verfassungswidrig. Daraufhin prüfen NRW-Vertreter nun die Antragspflicht und könnten sie in künftigen Novellen anpassen.

Die Praxis bleibt weiter umstritten – NRW steht mit seiner Handhabung des fiktiven Ehegatteneinkommens allein da. Klagen und mögliche Nachbesserungen könnten die Berechnung der Beamtenbezüge im Land grundlegend verändern. Bis dahin müssen Beschäftigte den Antragsweg nutzen, um die finanziellen Auswirkungen des fiktiven Zuverdienstes zu umgehen.