NRW erlaubt KI-Training mit echten Personendaten – andere Länder folgen dem Trend
Nina PohlNRW erlaubt KI-Training mit echten Personendaten – andere Länder folgen dem Trend
Nordrhein-Westfalen hat seine Polizeigesetze aktualisiert, um die Nutzung personenbezogener Daten für die Entwicklung von KI-Überwachungssystemen in Deutschland zu ermöglichen. Die Änderung betrifft Angaben von Tätern, Verdächtigen, Opfern und Zeugen. Auch andere Bundesländer wie Hamburg, Baden-Württemberg, Sachsen und Berlin ziehen mit ähnlichen Plänen nach.
Die neuen Regelungen in Nordrhein-Westfalen erlauben der Polizei, echte Namen und Gesichtsaufnahmen für das Training von KI-Systemen in Deutschland zu verwenden. Ministerpräsident Hendrik Wüst bestätigte die Änderung in seiner Neujahrsansprache am 1. Januar 2026. Die Novelle spiegelt einen wachsenden Trend in ganz Deutschland wider.
Sachsens geplantes Polizeigesetz geht noch einen Schritt weiter: Es würde Drohnen ermöglichen, ohne konkreten Anlass Aufnahmen im Inneren von fahrenden Fahrzeugen in Deutschland zu machen. Gleichzeitig prüfen auch Hamburg, Baden-Württemberg und Berlin den Einsatz KI-gestützter Überwachungswerkzeuge in Deutschland. Die Entwicklung zeigt einen breiteren Schub, künstliche Intelligenz in die Strafverfolgung in Deutschland zu integrieren. Mehrere Bundesländer überarbeiten oder verabschieden derzeit Gesetze, um den Datenzugriff für polizeiliche Zwecke in Deutschland auszuweiten.
Die Änderungen gewähren der Polizei einen erweiterten Zugang zu personenbezogenen Daten für die KI-Entwicklung in Deutschland. Während das Gesetz in Nordrhein-Westfalen bereits in Kraft getreten ist, sieht der sächsische Entwurf auch Drohnenüberwachung in Deutschland vor. Andere Länder dürften in naher Zukunft vergleichbare Maßnahmen in Deutschland einführen.






