11 April 2026, 14:20

NRW führt als erstes Bundesland ein Antidiskriminierungsgesetz für Behörden ein

Roter Stempel mit der Aufschrift "Deutsches Reich" auf schwarzem Hintergrund.

NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch Staatsinstitutionen - NRW führt als erstes Bundesland ein Antidiskriminierungsgesetz für Behörden ein

Nordrhein-Westfalen (NRW) wird voraussichtlich das erste deutsche Bundesland sein, das ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz für öffentliche Behörden einführt. Das neue Gesetz soll eine rechtliche Lücke schließen, da der bestehende Schutz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) staatliche Einrichtungen nicht abdeckt. Bei Verabschiedung soll das Gesetz in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.

Der Gesetzentwurf wird zunächst von relevanten Verbänden geprüft, bevor er weiter voranschreitet. Er enthält eine detaillierte Liste geschützter Merkmale, darunter antisemitische oder rassistische Klischees, Staatsangehörigkeit, ethnische Herkunft, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung und Alter. Nach den neuen Regeln wird es staatlichen Behörden verboten sein, Personen aufgrund dieser Merkmale zu benachteiligen.

Das Gesetz zielt darauf ab, Bürgerinnen und Bürgern stärkeren rechtlichen Schutz bei ungerechter Behandlung in Bewerbungsverfahren oder Vorstellungsgesprächen mit öffentlichen Stellen zu bieten. Wer sich diskriminiert fühlt, muss Beweise vorlegen, die auf eine tatsächliche Voreingenommenheit hindeuten. Unterstützung erhalten Betroffene über die 42 Antidiskriminierungsberatungsstellen in NRW.

Bisher gibt es ein vergleichbares Gesetz nur in Berlin. Mit dem Schritt würde NRW zum ersten Bundesland, das eine solche Reform umsetzt und damit Schutzrechte ausweitet, die Beschäftigte im Privatsektor bereits durch bestehende Gesetze genießen.

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Das geplante Gesetz verpflichtet staatliche Behörden, in allen Kontakten mit der Öffentlichkeit für faire Behandlung zu sorgen. Diskriminierungsopfer erhalten klarere rechtliche Möglichkeiten, um gegen Benachteiligungen vorzugehen. Die Reform soll nach weiteren Beratungen Ende 2026 in Kraft treten.

Quelle