NRW übernimmt GEMA-Gebühren für gemeinnützige Feste ab 2026
Nordrhein-Westfalen führt neue Regelung zur Übernahme von GEMA-Gebühren für gemeinnützige Veranstaltungen ein
Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt Nordrhein-Westfalen die GEMA-Lizenzkosten für gemeinnützige Veranstaltungen. Die Initiative soll das ehrenamtliche Engagement fördern und den sozialen Zusammenhalt stärken. Davon profitieren rund 33.500 Vereine und Organisationen im gesamten Bundesland.
Das Land stellt für das Programm, das bis Ende 2027 läuft, drei Millionen Euro bereit. Begünstigt werden Veranstaltungen mit Live- oder aufgezeichneter Musik, bei denen kein Eintrittsgeld erhoben wird und die Veranstaltungsfläche maximal 500 Quadratmeter umfasst.
Voraussetzung für die Förderung ist eine vorab erfolgte Registrierung der Veranstaltung über ein Online-Portal. Jede Organisation kann pro Jahr bis zu vier Veranstaltungstage über die Befreiungsregelung geltend machen. Ausgenommen bleiben Konzerte, Tanzveranstaltungen, Hintergrundmusik sowie gestreamte Auftritte – diese unterliegen weiterhin den üblichen GEMA-Bestimmungen.
Geprüft wird zudem, ob die Regelung künftig auf Karnevalsumzüge und Schützenfestprozessionen ausgeweitet werden soll. Der CDU-Politiker Sebastian Haug begrüßte den Schritt und betonte die Bedeutung der Unterstützung für ehrenamtliche Aktivitäten.
Die neue Regelung beseitigt eine finanzielle Hürde für Vereinsfeste, Jubiläen und ähnliche nichtkommerzielle Zusammenkünfte. Sie ermöglicht mehr Veranstaltungen, ohne dass Lizenzgebühren als Belastung anfallen. Die Landesregierung erhofft sich dadurch eine stärkere Teilhabe und ein lebendigeres Gemeinschaftsleben in den Städten und Gemeinden.
