Obdachloser mit Haftbefehlen und verbotenen Waffen in Gelsenkirchen festgenommen
Christoph DöhnObdachloser mit Haftbefehlen und verbotenen Waffen in Gelsenkirchen festgenommen
Am 14. Juni kontrollierte die Polizei an der Gelsenkirchener Hauptbahnhof einen 43-jährigen Mann. Der deutsche Staatsbürger, der obdachlos war, wurde bereits mit zwei Haftbefehlen gesucht. Bei der Kontrolle fanden Beamte verbotene Gegenstände bei ihm.
Der Mann wurde festgenommen, nachdem die Beamten ein Messer und einen ausziehbaren Schlagstock in seinem Besitz entdeckten. Beide Waffen durfte er nach deutschem Recht nicht führen. Die Gegenstände wurden bei der Festnahme sichergestellt, und er wurde über seine Rechte in Bezug auf die Festnahme und die Ordnungswidrigkeit belehrt.
Gegen ihn lagen zwei offene Haftbefehle vor. Der erste betraf Volksverhetzung und sah eine sechsmonatige Freiheitsstrafe vor. Der zweite ergab sich aus einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und war mit einer achtmonatigen Haftstrafe verbunden. Nach der polizeilichen Bearbeitung wurde er einer Justizvollzugsanstalt übergeben.
Die Behörden haben nun zusätzlich den Vorwurf des Verstoßes gegen das deutsche Waffengesetz zu seinen bestehenden Straftaten hinzugefügt. Der Mann bleibt in Untersuchungshaft. Sein Fall umfasst mehrere Rechtsverstöße, darunter unerlaubten Waffenbesitz und Vorstrafen. Die Ermittlungen und das gerichtliche Verfahren werden nach deutschem Recht fortgesetzt.
