19 June 2026, 14:15

Polizei Dortmund kontrolliert Schulwege: E-Scooter, Drogen und fehlende Gurte

Konzentrierte Aktion an mehreren Schulen: E-Scooter-Panne am Morgen löst Besorgnis und Sorge aus

Polizei Dortmund kontrolliert Schulwege: E-Scooter, Drogen und fehlende Gurte

Dortmunder Polizei kontrolliert frühmorgens vor mehreren weiterführenden Schulen

Diese Woche führte die Dortmunder Polizei in den frühen Morgenstunden Kontrollen an mehreren weiterführenden Schulen durch. Beamte überwachten zwischen 7 und 9 Uhr den Verkehr sowie die Nutzung von E-Scootern. Dabei dokumentierten sie zahlreiche Verstöße – sowohl von Schülerinnen und Schülern als auch von Eltern.

Am häufigsten wurde gegen das Verbot verstoßen, E-Scooter auf nicht zugelassenen Flächen zu nutzen: 14 Mal registrierten die Beamten solche Fälle. Erlaubt sind die elektrischen Tretroller ausschließlich auf Radwegen oder – falls diese fehlen – auf der Fahrbahn. Gehwege dürfen nicht befahren werden.

An der Immanuel-Kant-Gesamtschule und der Max-Born-Realschule beschlagnahmte die Polizei fünf E-Scooter von Jugendlichen unter 14 Jahren. Zudem erwischte sie einen 12-jährigen Jungen, der ein nicht zugelassenes E-Bike mit einer nicht konformen Gasgriffsteuerung nutzte.

Mehrfach beobachteten die Beamten, wie zwei Personen gleichzeitig auf einem E-Scooter fuhren. Zudem ahndeten sie Parkverstöße und fehlende Sicherheitsgurte in Schulnähe – in einem Fall saß ein Kind sogar völlig ungesichert im Auto. Sechs Strafanzeigen gab es wegen E-Scootern ohne die vorgeschriebene Versicherung.

Einem Fahrer wurde der Führerschein entzogen, nachdem er unter Drogeneinfluss einen E-Scooter gegen die Fahrtrichtung genutzt hatte. An vier Schulen kam es zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen, während eine fünfte Schule präventiv tätig wurde.

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Die Aktion zeigte einmal mehr die wiederkehrenden Probleme bei der Nutzung von E-Scootern und der Verkehrssicherheit im Umfeld von Schulen auf. Beschlagnahmungen, Bußgelder und Strafanzeigen waren die Folge. Die Behörden betonten, wie wichtig die Einhaltung der Vorschriften für die Sicherheit im Straßenverkehr und den Schutz von Fußgängern sei.

Quelle