Razzien in Köln: Shisha-Bars und Gastronomie mit illegalen Mitarbeitern und Lohnbetrug aufgedeckt
Razzien in Köln: Shisha-Bars und Gastronomie mit illegalen Mitarbeitern und Lohnbetrug aufgedeckt
Behörden in Köln und Bergisch Gladbach haben bei jüngsten Kontrollen weitverbreitete Verstöße gegen das Arbeitsrecht aufgedeckt. Überprüft wurden 19 Shisha-Bars, fünf Türsteher in Nachtclubs sowie elf gastronomische Betriebe auf illegale Beschäftigung und Lohnbetrug. Dabei wurden zahlreiche Mitarbeiter ohne gültige Arbeitserlaubnis angetroffen, während gegen Arbeitgeber nun strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet wurden.
Am 16. Dezember 2025 durchsuchten der Kölner Zoll und städtische Aufsichtsbehörden 19 Shisha-Bars sowie fünf Türsteher im Kölner Stadtzentrum. Dabei stellten sie fest, dass acht Arbeitgeber ihre Angestellten unter dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlten. Bei fünf Servicekräften bestand der Verdacht auf Schwarzarbeit, da sie nicht sozialversicherungspflichtig gemeldet waren. Zudem wurden über 200 Kilogramm mutmaßlich illegaler Shisha-Tabak beschlagnahmt.
Gegen zwei Mitarbeiter laufen nun Ermittlungen wegen Sozialbetrugs. Unter den Verstößen fiel auf, dass ein 27-jähriger Ägypter ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt war, während ein 29-jähriger Inder über keine Aufenthaltsgenehmigung verfügte. Gegen alle Betreiber der Bars wurden strafrechtliche Verfahren eingeleitet. Parallel dazu wurden in Bergisch Gladbach bei Köln elf gastronomische Betriebe – darunter eine Pizzeria, ein Restaurant und ein Imbiss – durchsucht. Fünf Angestellte arbeiteten ohne Aufenthaltserlaubnis: ein 23-jähriger Inder, zwei Ukrainerinnen, eine Georgierin und ein Chinese. Der Inder war seit Anfang November 2025 beschäftigt, der chinesische Mitarbeiter bereits seit 18 Monaten. Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.
Die Razzien führten zu mehreren Strafverfahren gegen Arbeitgeber wegen illegaler Beschäftigung und Lohnverstößen. Die Behörden prüfen weiterhin nicht angemeldete Arbeitsverhältnisse und Sozialversicherungsbetrug. Verurteilten drohen Geldstrafen, Nachzahlungen oder weitere rechtliche Konsequenzen.
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