Schalke 04: Rechtsstreit um Facebook-Post spaltet Verein und Ehrenrat
Christoph DöhnSchalke 04: Rechtsstreit um Facebook-Post spaltet Verein und Ehrenrat
Der Rechtsstreit zwischen Ender Ulupinar, Mitglied des Aufsichtsrats des FC Schalke 04, und dem Ehrenrat des Vereins hat eine neue Wendung genommen. Auslöser des Konflikts ist ein Facebook-Beitrag, in dem Ulupinar den Aufsichtsratsvorsitzenden Axel Hefer kritisierte. Der Ehrenrat wirft ihm vor, mit dem Posting gegen die Vereinsstatuten zu verstoßen und den Ruf von Schalke 04 zu schädigen.
Der Ehrenrat hatte Ulupinars Beitrag zunächst als "vereinsschädigend" eingestuft und eine Rüge ausgesprochen. Das Landgericht Essen erklärte diese Maßnahme jedoch für rechtswidrig, da Ulupinar keine Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten hatte. Das Gericht gab ihm damit bereits zweimal recht, woraufhin der Ehrenrat nun in zweiter Instanz Berufung einlegte.
Ulupinar bestreitet die Vorwürfe konsequent und erwirkte sogar eine einstweilige Verfügung, um die Rüge vorläufig zu blockieren. Der Ehrenrat strebt nun "rechtliche Klarheit" an, wie die Vereinsstatuten auszulegen sind. Der Fall geht vor das Oberlandesgericht Hamm, dessen bisherige Rechtsprechung zeigt, dass Verstöße gegen Vereinsregeln einen Ausschluss rechtfertigen können, sofern sie den Interessen des Vereins zuwiderlaufen.
Zwischen 2021 und 2026 bestätigte das Hammer Gericht etwa den Ausschluss eines Mitglieds wegen finanziellen Fehlverhaltens (OLG Hamm, 1 U 123/22) sowie die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds wegen Verstößen gegen Governance-Regeln (OLG Hamm, 6 U 45/24). Beide Urteile betonten die treuhänderischen Pflichten nach deutschem Zivilrecht.
Nun muss das Oberlandesgericht Hamm entscheiden, ob Ulupinars Beitrag gegen die Statuten von Schalke 04 verstieß. Das Urteil könnte richtungsweisend für ähnliche Konflikte in Vereinen sein. Es wird darüber entscheiden, ob die Rüge des Ehrenrats Bestand hat oder endgültig aufgehoben wird.






