Schwarzfahren bald keine Straftat mehr? Bundestag debattiert historische Gesetzesänderung
Christoph DöhnSchwarzfahren bald keine Straftat mehr? Bundestag debattiert historische Gesetzesänderung
Ein langjähriges Gesetz in Deutschland könnte bald Geschichte sein: Politiker diskutieren derzeit, ob das Schwarzfahren weiterhin als Straftatbestand gelten soll. Die seit 1935 bestehende Regelung sieht Geldstrafen von 60 Euro und sogar Haftstrafen für Fahrgäste vor, die ohne gültigen Fahrausweis erwischt werden. Nun soll am 13. November 2025 im Bundestag ein Gesetzentwurf beraten werden, der das Schwarzfahren entkriminalisieren soll.
Nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs wird Schwarzfahren nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet. Wer die 60-Euro-Strafe nicht zahlen kann, riskiert eine Haftstrafe – Schätzungen zufolge landen jährlich zwischen 7.000 und 9.000 Menschen aus diesem Grund hinter Gittern. Kritiker halten die Strafe für unverhältnismäßig, zumal ein Hafttag mit 202,73 Euro zu Buche schlägt – ein Vielfaches der ursprünglichen Geldbuße.
Mehrere Städte in Nordrhein-Westfalen haben bereits Abschied von der strafrechtlichen Verfolgung genommen und setzen stattdessen auf zivilrechtliche Bußgelder. Die Linke und die Grünen unterstützen diesen Kurs und fordern die Abschaffung von Paragraf 265a. Die Initiative Freedom Fund, die sich vor allem gegen moderne Sklaverei engagiert, hat unterdessen einigen Betroffenen durch Spenden geholfen, ihre Strafen zu begleichen und so einer Inhaftierung zu entgehen.
Die Verkehrsbetriebe verzeichnen durch Schwarzfahrer erhebliche finanzielle Verluste und beziffern die jährlichen Mindereinnahmen auf 750 Millionen bis eine Milliarde Euro. Dennoch dreht sich die Debatte vor allem um die Frage, ob eine Freiheitsstrafe angemessen ist, um unbezahlte Fahrten zu ahnden.
Die anstehende Bundestagsdebatte könnte einen Wendepunkt in der deutschen Handhabung von Schwarzfahrern markieren. Sollte das Gesetz geändert werden, könnten Tausende jährlich eine Haftstrafe vermeiden – während die Verkehrsunternehmen ihre Kontrollstrategien anpassen müssten. Die Entscheidung wird zeigen, ob die 90 Jahre alte Regelung Bestand hat oder durch ein milderes Sanktionensystem ersetzt wird.






