19 April 2026, 14:22

Skandal im Märkischen Kreis: Schweinemastbetrieb verliert QS-Zertifizierung nach Tierschutzverstößen

Plakat mit dem Titel "Geschichten vom Hof" zeigt ein Schwein, eine Schweinchenbank, verschiedene Tiere, eine Kreisdiagramm und Text auf weißem Hintergrund.

Skandal im Märkischen Kreis: Schweinemastbetrieb verliert QS-Zertifizierung nach Tierschutzverstößen

Ein Schweinemastbetrieb im Märkischen Kreis, Nordrhein-Westfalen, hat seine QS-Zertifizierung verloren, nachdem verdeckte Videoaufnahmen schwere Verstöße gegen den Tierschutz aufgedeckt hatten. Die von der Tierrechtsorganisation Aninova durchgeführte Untersuchung zeigte verletzte Schweine, tote Ferkel und verwahrloste Stallanlagen auf dem Gelände. Der Landwirt, der zugleich Vorsitzender des Rheinisch-Nassauischen Land- und Winzerverbandes ist, muss sich nun wegen strafrechtlicher Vorwürfe verantworten.

Aninova hatte zunächst die misslichen Zustände in dem Sauenbetrieb dokumentiert und Videobeweise für leidende Tiere sowie mangelnde Hygiene in den Ställen gesammelt. Die Ergebnisse führten zu einer Sonderprüfung durch das QS-Qualitätssicherungssystem, das dem Betrieb umgehend die Zertifizierung entzog.

Eine Nachkontrolle durch das örtliche Veterinäramt bestätigte weitere Verstöße gegen Tierschutz- und Hygienebestimmungen. Daraufhin setzte QS den für die ursprüngliche Begutachtung zuständigen Prüfer aus, da dessen Bericht erhebliche Unstimmigkeiten aufwies.

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Der Landwirt, der in der regionalen Agrarvereinigung eine Führungsposition innehat, steht wegen des Widerspruchs zwischen seinem öffentlichen Engagement für die Landwirtschaft und den Zuständen auf seinem eigenen Hof in der Kritik. Der Rheinisch-Nassauische Land- und Winzerverband distanzierte sich von dem Fall und beteuerte, keine Kenntnis von den Missständen auf dem betreffenden Betrieb gehabt zu haben.

Die Zertifizierung des Hofes bleibt entzogen, und dem Landwirt drohen rechtliche Konsequenzen wegen der dokumentierten Vergehen. QS hat den Prüfer zudem von künftigen Kontrollen in allen Tierhaltungsbereichen ausgeschlossen. Die Behörden prüfen den Fall weiterhin auf mögliche weitere Maßnahmen.

Quelle