Solinger Vizebürgermeister bleibt trotz Berufung vorerst im Amt
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat Berufung gegen ein aktuelles Gerichtsurteil im Fall des Solinger Bürgermeisterstellvertreters Jan Welzel eingelegt. Damit reagiert die Behörde auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das Welzels vorläufige Amtsenthebung aufgehoben hatte.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Suspendierung von Jan Welzel, die das Verwaltungsgericht Düsseldorf zunächst für rechtswidrig erklärt hatte. Unzufrieden mit diesem Urteil hat die Bezirksregierung den Fall nun an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen verwiesen.
Die Berufung hat keine aufschiebende Wirkung – Welzel bleibt daher vorerst im Amt. Während das Oberverwaltungsgericht den Fall prüft, wird er seine Tätigkeit als Bürgermeisterstellvertreter weiter ausüben. Bisher liegen keine weiteren Informationen zu öffentlichen oder politischen Reaktionen auf seine vorläufige Wiedereinsetzung am 6. März 2026 vor.
Das Oberverwaltungsgericht wird nun die Berufung prüfen, ohne dass sich Welzels Status unmittelbar ändert. Seine Position bleibt bis zu einer endgültigen Entscheidung gesichert. Das Urteil des Gerichts wird schließlich klären, ob die Suspendierung Bestand hat oder endgültig aufgehoben wird.






