Stichwahl in Bergisch Gladbach: So geben Sie Ihre Stimme richtig ab
Christoph DöhnStichwahl in Bergisch Gladbach: So geben Sie Ihre Stimme richtig ab
Bergisch Gladbach wählt am Sonntag, den 28. September 2025, in einer Stichwahl den Oberbürgermeister und den Landrat. Wählerinnen und Wähler können ihre Stimme persönlich im Wahllokal oder per Briefwahl abgeben – mit klaren Fristen und Abläufen.
Die Stichwahl folgt der Hauptwahl vom 14. September 2025. Wer für die erste Wahl bereits Briefwahlunterlagen beantragt hatte, erhält automatisch neue Dokumente für die Stichwahl. Diese werden am Montag, den 22. September 2025, zugestellt.
Falls die Unterlagen nicht eintreffen, können Betroffene das Problem bis Samstag, den 27. September, 12 Uhr, im Wahlamt melden und Ersatz anfordern. Ausgefüllte Briefwahlumschläge können bis Sonntag, 16 Uhr, über die städtischen Briefkästen oder direkt im zentralen Wahlamt abgegeben werden.
Wähler, die kurzfristig erkranken, können noch bis Sonntag, 15 Uhr, Briefwahl beantragen. Dafür sind ein ärztliches Attest und eine Vollmacht für eine Vertretung erforderlich. Wer bereits Briefwahl beantragt hat, darf am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal abstimmen.
Die Wahllokale sind am 28. September von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wo man wählen darf, lässt sich über die Website der Stadt oder unter der Telefonnummer 02202-142888 beim Wahlamt erfragen. Unter derselben Nummer kann man prüfen, ob ein Briefwahlantrag eingereicht wurde. Neue Anträge auf Briefwahl können auch persönlich im Wahlamt mit einem gültigen Ausweisdokument gestellt werden.
Das Wahlamt bleibt zentrale Anlaufstelle für Fragen und kurzfristige Anliegen. Die Bürgerinnen und Bürger haben mehrere Möglichkeiten, sich zu beteiligen – ob per Post oder vor Ort. Alle Unterlagen und Fristen sind so gestaltet, dass alle Wahlberechtigten an der Stichwahl teilnehmen können.






