Telemedizin-Station in Apotheke verboten – Streit um rechtliche Grauzonen
Nina PohlTelemedizin-Station in Apotheke verboten – Streit um rechtliche Grauzonen
Jürgen Schäfer hatte geplant, in der Franziskus-Apotheke in Winterberg eine Telemedizin-Station des Anbieters Medivise aufzustellen. Er war überzeugt, dass dies klare Vorteile für den täglichen Betrieb bringen würde. Seine Nachfolgerin, Jasmin Ennulath, erfuhr später jedoch, dass der Stand nicht im öffentlich zugänglichen Bereich der Apotheke platziert werden dürfe.
Die zuständige Apothekerkammer der Region untersagte die Installation der Medivise-Station. Zur Begründung führte sie an, dass eine Arztkabine innerhalb einer Apotheke gegen gesetzliche Vorschriften verstoße und zu unzulässigen Patientenzuweisungen führen könnte. Trotz dieses Verbots bestand Tobias Leipold, Mitgründer und Strategiechef von Medivise, darauf, dass es keine rechtlichen Hindernisse für das Vorhaben gebe.
Sowohl Schäfer als auch Ennulath sehen in der Telemedizin großes Potenzial – insbesondere für ländliche Regionen. Sie verweisen darauf, dass telemedizinische Beratungen in Apotheken gemäß § 129 Absatz 5h des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) ausdrücklich erlaubt seien. Schäfer bereitet derzeit die Übergabe der Apotheke an Ennulath vor.
Das Verbot der Apothekerkammer blockiert die Aufstellung der Station vorerst. Die Diskussion zeigt, wie unterschiedlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Telemedizin in Apotheken ausgelegt werden. Die Entscheidung lässt die Zukunft solcher Stationen in Apotheken vorerst ungewiss.
