Verfassungsgericht blockt Polizeigewerkschaft: Neue Aufsichtsbehörde bleibt
Nina PohlPolizeigewerkschafts-Beschwerde abgelehnt - Verfassungsgericht blockt Polizeigewerkschaft: Neue Aufsichtsbehörde bleibt
Gericht weist Beschwerde der Polizeigewerkschaft zurück
Gericht weist Beschwerde der Polizeigewerkschaft zurück
Gericht weist Beschwerde der Polizeigewerkschaft zurück
- Dezember 2025, 11:22 Uhr
Das Verfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat eine Klage der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) gegen ein neues Gesetz abgewiesen. Die im März 2025 beschlossene Regelung schafft eine unabhängige Polizeiaufsichtsbehörde. Mit dem Urteil ist der Rechtsweg für die Gewerkschaft nun endgültig erschöpft.
Das Gesetz war vom Landtag mit den Stimmen der schwarz-grünen Koalition aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet worden. Es sieht die Einführung eines unabhängigen Polizeibeauftragten vor, der Ermittlungen entweder nach Abschluss von Strafverfahren oder parallel dazu überwacht. Die DPolG hatte argumentiert, dies untergrabe die Autorität der Polizei, und daraufhin Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Das Urteil bestätigt die Befugnis des Landes, das Aufsichtsgesetz ohne weitere rechtliche Hindernisse umzusetzen. Der unabhängige Beauftragte kann nun wie geplant seine Arbeit aufnehmen – die Einwände der Gewerkschaft wurden damit endgültig zurückgewiesen.






