Warnstreik im Februar 2026: NRW steht vor Verkehrschaos – und die Schulpflicht bleibt

Christoph Döhn
Christoph Döhn
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Eine Gruppe von Menschen, einige mit Taschen, geht vor einem Schulbus auf einer Straße mit Gebäuden, Bäumen und Laternen unter einem klaren blauen Himmel.Christoph Döhn

Warnstreik im Februar 2026: NRW steht vor Verkehrschaos – und die Schulpflicht bleibt

Warnstreik bei der Deutschen Bahn: Nordrhein-Westfalen erwartet massive Einschränkungen im Februar

Im Februar 2026 droht ein landesweiter Warnstreik im öffentlichen Nahverkehr Nordrhein-Westfalens den Reiseverkehr lahmzulegen. Trotz des geplanten Ausstands bleibt die Schulpflicht für alle Schülerinnen und Schüler jedoch bestehen. Die Behörden rufen Eltern dazu auf, sich auf mögliche Schwierigkeiten bei der pünktlichen Bringung ihrer Kinder vorzubereiten.

Der 24-stündige Streik beginnt am 2. Februar 2026 um 3:00 Uhr und endet am Folgetag um dieselbe Uhrzeit. Betroffen sind rund 30 Verkehrsbetriebe in Großstädten wie Köln, Düsseldorf, Dortmund und Bonn, die ihren Betrieb einstellen werden. Zu den betroffenen Unternehmen zählen unter anderem die KVB (Kölner Verkehrsbetriebe), SWB (Stadtwerke Bonn) und wupsi, während die Aachener Aseag ihren Fahrbetrieb aufrechterhält.

Schulen haben bestätigt, dass Fehlzeiten nur in nachweislich unzumutbaren Fällen entschuldigt werden, etwa wenn die Anreise tatsächlich unmöglich ist. Zwar könnten digitale Aufgaben gestellt werden, diese ersetzen jedoch nicht den Präsenzunterricht. Eltern müssen eigenständig für alternative Transportmöglichkeiten sorgen oder sicherstellen, dass ihre Kinder gegebenenfalls sicher zu Fuß zur Schule gelangen können.

Die Behörden betonen, dass die Schulpflicht weiterhin uneingeschränkt gilt. Schulen und Familien werden aufgefordert, rechtzeitig Vorsorge zu treffen und Notfallpläne zu besprechen.

Der Streik wird die Verkehrsnetze in der gesamten Region für einen Tag auf die Probe stellen. Die Verantwortung für die Schulteilnahme ihrer Kinder liegt während der Einschränkungen bei den Eltern. Nur in absoluten Ausnahmefällen, in denen die Anreise unmöglich ist, werden Fehlzeiten anerkannt.